Betreff
Bebauungsplan Nr. 114 "Zwischen Hafenstraße und Osnabrücker Straße", 1. Änderung mit örtlichen Bauvorschriften
- Satzungsbeschluss gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB)
- Bezugsvorlagen WP 16-21/0075, WP 16-21/0287, WP 16-21/0376
Vorlage
WP 16-21/0441
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

 

Im Rahmen der Beschluss-Vorlage Nr. WP 16-21/0075 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt in öffentlicher Sitzung am 09.02.2017 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 114 „Zwischen Hafenstraße und Osnabrücker Straße“ mit örtlichen Bauvorschriften, 1. Änderung beschlossen. Anlass der Planung war die Erweiterung des vorhandenen Lebensmitteldiscounter und Restpostenmarktes.

Für die Umsetzung war eine Erweiterung des Sondergebietes und Erhöhung der Verkaufsfläche mit Sortimentsbeschränkung unter Berücksichtigung der weiteren Entwicklung der Innenstadt erforderlich. Für die Erweiterung der Verkaufsfläche musste eine raumordnerische Beurteilung erfolgen.

 

Die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3, Abs. 1 BauGB wurde in der Zeit vom 09.11.2017 bis einschl. 12.12.2017 durchgeführt. Am 08.11.2017 fand außerdem eine Informations- und Erörterungs-versammlung im Rathaus der Stadt Bramsche statt.

 

Mit Schreiben und email vom 09.11.2017 wurde den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4, Abs. 1 BauGB Gelegenheit gegeben, sich spätestens bis zum 14.12.2017 zu dem Planentwurf und der Begründung, insbesondere im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung, zu äußern.

 

Mit der Beschluss-Vorlage Nr. WP 16-21/0287 hat der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 15.02.2018 die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 114 „Zwischen Hafenstraße und Osnabrücker Straße“ mit örtlichen Bauvorschriften, 1. Änderung einschließlich Begründung und Umweltbericht gemäß § 3, Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4, Abs. 2 BauGB beschlossen.

 

Nach Veröffentlichung in den „Bramscher Nachrichten“ und durch Aushang im Rathaus am 17.02.2018 und E-Mail/ Anschreiben vom 16.02.2018 wurde den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange die Gelegenheit gegeben, sich bis spätestens zum 29.03.2018 zum Planentwurf und der Begründung und Umweltbericht zu äußern. Entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB lag der Entwurf zum Bebauungsplan zusammen mit der Begründung, dem Umweltbericht einschließlich spezieller artenschutzrechtlichen Prüfung und den umweltrelevanten Stellungnahmen vom 26.02.2018 bis einschl. 29.03.2018 zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

 

Mit der Umsetzung des Bebauungsplanes Nr. 114 „Zwischen Hafenstraße und Osnabrücker Straße“ mit örtlichen Bauvorschriften, 1. Änderung wurde das Sondergebiet in südöstlicher Richtung erweitert.

Um im Rahmen von betrieblichen Marktanpassungen eine Erweiterung und Modernisierung der Betriebsstätten zu ermöglichen, wird die bestehende Bebauung abgerissen und die Neubebauung funktional und gestalterisch unter Einbeziehung angrenzender Nachbargrundstücke in die Umgebung eingefügt. In diesem Zuge wurde die Erschließungssituation grundlegend geändert.

 

Parallel wurde der Mitteilungsbogen zur Prüfung, ob die Planung mit den Zielen der Raumordnung vereinbar ist, beim Landkreis Osnabrück, FD Planen und Bauen -Regionalplanung- eingereicht.

 

Vor Beendigung der Auslegungszeit hat beim Landkreis Osnabrück ein Erörterungsgespräch hinsichtlich der raumordnerischen Beurteilung, die wiederum unmittelbare Auswirkungen auf die Stellungnahme zum ausliegenden Bebauungsplan hat, stattgefunden.

 

Ziel war es, den Vorgaben der Landes- und Regionalplanung zu entsprechen und in diesem Zusammenhang eine positive raumordnerische Beurteilung zu erreichen. Daher wurde Einigkeit darüber erzielt, dass anhand der vorliegenden Baugenehmigungen der tatsächliche Bestand der Verkaufsflächen ermittelt wurde. Hierbei ist zu beachten, dass der Baustoffhandel als Großhandelsbetrieb und auch die bestehenden Dienstleistungs- und Gastronomiebetriebe nicht mit einzurechnen sind.

Nach entsprechenden Recherchen konnte im Ergebnis festgestellt werde, dass die Obergrenze von 11.200 qm Verkaufsfläche für „Meyers Tannen“ unter Beachtung der möglichen bestandsorientierten Erweiterung um max. 10 %, sowie der gepalten Erweiterung von Aldi und Postenbörse eingehalten werden kann.

 

Daraufhin wurde der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 114 um die Übrigen zum Einzelhandelsstandort „Meyers Tannen“ gehörenden Grundstücke (sonstige Sondergebiete SO 1, Famila, und SO 2 ,Bauking, Baumarkt, des Ursprungsplanes) ergänzt, um die Verkaufsflächenzahlen  insgesamt neu zu definieren und im Ergebnis der raumordnerischen Abstimmung entsprechend festzusetzen.

Eine erneute Auslegung war erforderlich.

 

Mit der Beschluss-Vorlage Nr. WP 16-21/0376 hat der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 29.05.2018 für die Umsetzung der vorgenannten Änderungen die erneute öffentliche Auslegung, des Bebauungsplanes Nr. 114 „Zwischen Hafenstraße und Osnabrücker Straße“ mit örtlichen Bauvorschriften, 1. Änderung einschließlich Begründung und Umweltbericht gemäß § 4a , Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB, sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4, Abs. 2 BauGB beschlossen.

 

Nach Veröffentlichung in den „Bramscher Nachrichten“ und durch Aushang im Rathaus am 01.06.2018 und E-Mail / Anschreiben vom 01.06.2018/31.05.2018 wurde den betroffenen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange die Gelegenheit gegeben, sich bis spätestens zum 04.07.2018 zum Planentwurf und der Begründung und Umweltbericht zu äußern.

Entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB lag der überarbeitete Entwurf zum Bebauungsplan zusammen mit der überarbeiteten Begründung, dem Umweltbericht einschließlich spezieller artenschutzrechtlichen Prüfung und den umweltrelevanten Stellungnahmen vom 08.06.2018 bis einschl. 09.07.2018 zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

 

Während der erneuten öffentlichen Auslegung sind keine abwägungsrelevanten Anregungen eingegangen.

 

Die schalltechnische Beurteilung bedurfte keiner Überarbeitung, sie wurde zusammen mit der Vorlage 287 übersandt und ist nach wie vor aktuell. Gleiches gilt für den Umweltbericht.

Der Bebauungsplan und Begründung erhielten nach der erneuten Auslegung keine Veränderungen.

Lediglich die Auslegungszeit wurde ergänzt. Der Bebauungsplan und die Begründung wurden mit der Vorlage 376 übersandt.

 

Nach Prüfung und Würdigung des Abwägungsmaterials wird empfohlen, den Bebauungsplan Nr. 114 „Zwischen Hafenstraße und Osnabrücker Straße“ mit örtlichen Bauvorschriften, 1. Änderung, in der vorliegenden Fassung, einschließlich der Begründung und des Umweltberichts, zu beschließen.

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Die im Rahmen des Planverfahrens vorgebrachten und – soweit abwägungsbeachtlich – in der beigefügten Anlage aufgelisteten Anregungen und Hinweise werden zur Kenntnis genommen und jeweils entsprechend der Spalte „Abwägung / Beschluss-Empfehlung“ beschieden. Die in der Anlage aufgeführten Stellungnahmen sind Bestandteil des Satzungsbeschlusses.

 

  1. Die 1. Änderung des Bebauungsplan Nr. 114 „Zwischen Hafenstraße und Osnabrücker Straße“ mit örtlichen Bauvorschriften, wird gemäß § 10 BauGB in der vorliegenden Fassung als Satzung und zusammen mit der dazugehörigen Begründung und dem Umweltbericht beschlossen.