Betreff
Entwässerungsantrag Dallmann GmbH Baustoff Recycling Vördener Straße 70
Vorlage
WP 16-21/0423
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

Im Nachgang zum Antrag der Horst Dallmann GmbH Baustoff Recycling, Vördener Straße 70 aus dem vergangen Jahr (siehe Vorlage 16-21/0222) fand am 10.04.2018 ein Abstimmungstermin mit dem Landkreis Osnabrück (Bauaufsicht / Untere Wasserbehörde), dem Gewerbeaufsichtsamt, dem Abwasserbeseitigungsbetrieb der Stadt Bramsche, der Stadt Bramsche und dem Betreiber statt. Gegenstand der Besprechung waren die drei unabhängig voneinander durchzuführenden Genehmigungsverfahren, nämlich

  • Ein bauordnungsrechtliches Verfahren zur Genehmigung der Auffangbehälter und Vorreinigungsanlagen für die Niederschlagswasserbeseitigung im „Schwarzbereich“. Entgegen dem am 10.04. besprochenen Zeitplan wurde der Bauantrag erst am 27.07.2018 beim Landkreis eingereicht (Zieldatum ursprünglich: 16. KW).
  • Ein wasserrechtliches Erlaubnisverfahren für die Einleitung von nicht verunreinigtem Niederschlagswasser vom „Weißbereich A“. Hinweis: diese Genehmigung kann wiederum erst erteilt werden, wenn die Genehmigung des o.g. Bauantrages erfolgt ist.
  • Ein immissionsschutzrechtliches Verfahren für eine vom Antragsteller geplante zweite mobile Brechanlage. Dazu ist dem GAA u.a. eine aktuelle Staubimmissionsprognose vorzulegen (liegt bisher nach Kenntnis der Stadt nicht vor).

 

In dem v.g. Gespräch wurde vereinbart, dass die Antragsunterlagen gebündelt dem Landkreis Osnabrück zugeleitet werden. Der Landkreis beteiligt dann die jeweiligen Stellen.

 

Die jetzt vorliegende Änderung des bisherigen Wasserechtantrags beinhaltet nach wie vor ein komplettes Auffangen des Oberflächenwassers in Speicherbecken in 2 getrennten Bereichen.

 

  1. Bereich - Schwarzbereich

Im nordwestlichen Teil, in dem  PAK-haltige Baustoffe verarbeitet werden, wird das anfallende Oberflächenwasser nicht mehr in den Pelkebach eingeleitet.  Das gesammelte Wasser wird dann betriebsintern als Produktionswasser verwendet. Das Konzept sieht vor, das aufgefangene und PAK-haltige Wasser als Anmachwasser für die Produktion der Hydraulisch gebundenen Tragschichten zur verwenden. Aufgrund des vorhandenen Gefälleverhältnisses werden Teile des westlichen Weißbereiches ebenfalls in den Kanalisation des Schwarzbereiches abgeleitet. Das anfallende Oberflächenwaaser des Schwarzbereiches wird zunächst über einen Sand- und Geröllfang geleitet, indem sich schwere Partikel wie Schotter, Split und Sand absetzen. Danach erfolgt eine Regenwasserbehandlung nach den Vorgaben des Abwasserbeseitigungsbetriebs der Stadt Bramsche. Da die hier relevanten polycyclischen aromatisierten Kohlenwasserstoffen (PAK) an feinste Feststoffe gebunden sind, ist es erforderlich diese Feinstpartikel bis 63 µm aus dem Wasser abzuscheiden. Diese wurden in Abstimmung mit den Genehmigungsbehörden nach den geltenden Berechnungsverfahren dimensioniert. Das im Regenklärbecken gereinigte Oberflächenwasser wird dann als Charge gesammelt und anschließend beprobt. Somit sind 2 Becken erforderlich, die abwechselnd beaufschlagt werden. Während das Wasser aus Becken 1 beprobt bzw. auf die Freigabe gewartet wird, kann das in der Zeit anfallende Oberflächenwasser im Becken 2 gespeichert werden. Die Speicherbecken haben keinen Überlauf. Die Entleerung der Becken erfolgt mittels Tauchpumpen in die vorhandenen Schmutzwasserpumpwerke des Betriebes. Von hier wird das Wasser über eine Druckrohrleitung in die öffentliche Schmutzwasserdruckrohrleitung in der Straße Igels Sand gefördert.

 

  1. Bereich – Weißbereich (unverändert)

Im östlichen Bereich wird das anfallende Oberflächenwasser zunächst auch aufgefangen und gesammelt. Es ist vorgesehen, dieses Wasser zum Betrieb der Brechanlage sowie zur Beregnung der Fahrflächen und Halden als Emissionsminderung zu verwenden.

Sofern mehr Oberflächenwasser anfällt, als zur Beregnung erforderlich, wird das Wasser einer Behandlungsanlage zugeführt und danach das aufbereitete Wasser in den Pelkebach abgeschlagen. Das berechnete Speichervolumen des Beckens beläuft sich auf 100 m³ und dieses wird unterirdisch angelegt. Bei Überschreitung des Beckenvolumens wird das Oberflächenwasser einer Behandlungsanlage zugeführt und anschließend in den Pelkebach abgeschlagen. Die Anlage hat zum Ziel, die im Wasser enthaltenen Feinstoffe zu sedimentieren und durch einen Probenahmeschacht in den Pelkebach einzuleiten.

Die Behandlung erfolgt über Lamellenklärer, die die sedimentierbaren Partikel aus dem Wasser abscheiden und auf die Sohle der Kammer absinken lassen. Diese können dann nach Bedarf mit einem Saugwagen abgesaugt und ordnungsgemäß entsorgt werden.

 

Die hier aufgeführten Maßnahmen führen zu einer maßgeblichen Reduzierung der Einleitungsmengen in den Pelkebach. Die auf dem Gelände zu treffenden Maßnahmen werden im Weiteren durch den Landkreis Osnabrück Fachdienst 7 und das Gewerbeaufsichtsamt betreut und beaufsichtigt.

 

Aus Sicht der Verwaltung bestehen gegen das vorliegende Konzept keine Bedenken, sofern durch die vorgeschlagenen technischen Maßnahmen sichergestellt ist, dass kein Eintrag von PAK in den Pelkebach erfolgen kann. Allerdings ist sicher zu stellen, dass alle Fahrzeuge, die das Betriebsgelände verlassen, durch die Reifenwaschanlage fahren müssen. Ebenfalls ist bisher aus Sicht der Stadt noch nicht sicher gestellt, dass eine Verbringung von PAK-belastetem Material vom Schwarz- in den Weißbereich ausgeschlossen ist. Dies ist durch den Landkreis durch entsprechende Auflagen im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zu gewährleisten.

 


Beschlussvorschlag:

 

Gegen den Antrag der Horst Dallmann GmbH Baustoff Recycling Standort Betriebshof Vördener Straße 70/ Igels Sand 1 auf Erlaubnis zur Einleitung von nicht schädlich verunreinigtem Oberflächenwasser in den Pelkebach bestehen seitens der Stadt Bramsche keine Bedenken sofern durch technische Maßnahmen ausgeschlossen wird, dass schädlich verunreinigtes Oberflächenwasser in den Pelkebach gelangen kann.

 

Durch bauliche Maßnahmen ist sicher zu stellen, dass das Betriebsgelände nur über die vorhandene Reifenwaschanlage verlassen werden kann und ein Verbringen belasteten Materials vom Schwarz- in den Weißbereich, z.B. durch die Räder die unterschiedlichen Bereiche querender LKW, ausgeschlossen ist.