Sachverhalt / Begründung:
Frau Daniela
Heise-Görtemöller hat seit dem 01.08.2018 keinen Hauptwohnsitz im Ortsteil Achmer
mehr. Zu den Voraussetzungen der Wählbarkeit gehört gem. § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr.
2 Nieders. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) das Vorliegen eines Wohnsitzes in
der Kommune bzw. in entsprechender Anwendung für den Ortsrat, ein Wohnsitz im
entsprechenden Ortsteil.
Durch ihren
Wegzug aus dem Gebiet des Ortsteils Achmer hat Frau Heise-Görtemöller somit
ihre Wählbarkeit für den Ortsrat Achmer verloren.
Nach § 52
Abs. 2 NKomVG hat der Ortsrat das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen
des Sitzverlustes zu Beginn seiner nächsten Sitzung durch Beschluss
festzustellen. Dem betroffenen Ortsratsmitglied ist Gelegenheit zur
Stellungnahme zu geben. Das Mandat endet mit diesem Beschluss.
Frau Heise-Görtemöller
wurde für die Kommunalwahl am 11.09.2016 durch den Wahlvorschlag der Partei CDU
aufgestellt. Nachrücker ist der auf Wahlvorschlag der CDU gewählte Herr Fabian
Schlüter, Baarenkamp 6, 49565 Bramsche.
Beschlussvorschlag:
Es wird
festgestellt, dass die Mitgliedschaft des Ortsratsmitglieds Frau Daniela
Heise-Görtemöller durch Verlust der Wählbarkeit nach § 52 Abs. 1 Nr. 2 Nieders.
Kommunalverfassungsgesetz beendet ist.