Betreff
Erlass einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 165 "Westlich Hohe Hase"
Vorlage
WP 16-21/0420
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt hat in seiner Sitzung am 15.06.2017 (Vorlage Nr. WP 16-21/0159) die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 165 „Westlich Hohe Hase“ beschlossen.

 

Anlass für die Einleitung des Planverfahrens war ein vorliegender Bauantrag für den Neubau von zwei Mehrfamilienwohnhäusern mit jeweils sechs Wohneinheiten, für die Sanierung und den Umbau eines vorhandenen Wohnhauses (ehem. Gaststätte Aulbert) mit neun Wohneinheiten, für die Nutzungsänderung eines Stallgebäudes zu Abstellräumen und für die Anlegung von 38 PKW-Einstellplätzen.

 

Im Planverfahren sollen die örtlichen Rahmenbedingungen (u.a. Nähe zu denkmalgeschützten Gebäudes, angrenzende extensiv bewirtschaftete landwirtschaftliche Flächen, Ortsbild) in vollem Umfang berücksichtigt werden.

 

Aufgrund des Aufstellungsbeschlusses wurde zunächst die Zurückstellung des Baugesuchs gem. § 15 Abs. 1 Baugesetzbuch gegenüber dem Landkreis Osnabrück beantragt, der mit Bescheid vom 05.09.2017 die Entscheidung über den Antrag auf Baugenehmigung für die Dauer von 12 Monaten ausgesetzt hat. Die Zurückstellung läuft somit Anfang September 2018 aus. Eine Verlängerung der Zurückstellung ist nicht möglich.

 

Die vorbereitenden Untersuchungen im Planverfahren konnten widererwarten nicht innerhalb der Frist der Zurückstellung abgeschlossen werden.

 

Zur Unterstützung der Planungsziele der Stadt ist der Erlass einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 165 unbedingt sinnvoll.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, für den Geltungsbereich eine Veränderungssperre gem. § 14 Baugesetzbuch zu erlassen.

Der Entwurf der Satzung sowie der Geltungsbereich sind den beigefügten Anlagen zu entnehmen.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 165 „Westlich Hohe Hase“ wird als Satzung beschlossen.

 

Die als Anlage beigefügte Satzung sowie die zeichnerische Darstellung des Geltungsbereiches sind Bestandteil dieses Beschlusses.