Betreff
Anlage einer Freilauffläche für Hunde südlich der Nordtangente auf einer Teilfläche des Geländes der städtischen Kläranlage , Flurstücke 29/4 und 24/51, Flur 5, Gemarkung Bramsche
Vorlage
WP 16-21/0417
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

 

Im Ortsrat wurde bereits mehrfach – letztmalig am 08.02.2018 – über die Anlage einer Freilauffläche für Hunde beraten. Allerdings wurde bislang keine geeignete städtische Fläche gefunden.

 

Die Verwaltung schlägt nunmehr eine ca. 4000 m² große ungenutzte Teilfläche südlich der Nordtangente auf dem Gelände der Kläranlage für die Nutzung als Hundefreilauffläche vor. Die Fläche ist im beigefügten Lageplan gekennzeichnet. Die Herrichtung der Teilfläche ist mit dem ‚Abwasserbeseitigungsbetrieb der Stadt abgestimmt. Sie befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 37 „Nördlich des Wiesenweges“ und ist als Fläche für Versorgungsanlagen festgesetzt. Die Fläche ist bereits als Grünfläche mit Gehölzbestand angelegt und wird regelmäßig gemäht. Für die Herrichtung ist lediglich die die Errichtung einer Zaun- und Toranlage sowie die Bereitstellung von PKW-Stellplätzen zwischen Kläranlage und Nordtangente erforderlich. Hierfür stehen im Haushalt der Stadt 17.000,00 € zur Verfügung. Das Grundstück ist daher auch aufgrund seiner zentralen Lage im Stadtgebiet für die geplante Nutzung als Freilauffläche besonders geeignet. Nach Rücksprache mit der Bauverwaltung der Stadt Bramsche ist für die Errichtung und Nutzung der Freilauffläche ein Bauantrag sowie eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich, da das Grundstück im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 37 „Nördlich des Wiesenweges“ liegt und als Fläche für Versorgungsanlagen festgesetzt ist. Der Landkreis hat signalisiert, einem möglichen Befreiungsantrag entsprechen zu können. Auswirkungen auf benachbarte Wohnbebauung hinsichtlich Lärmimmissionen und hinsichtlich der Schutzgüter Boden, Natur und Landschaft sind aufgrund der besonderen Lage innerhalb eines rechtskräftigen Bebauungsplanes nicht zu erwarten.

 

Nach Abstimmung mit dem Abwasserbeseitigungsbetrieb behält sich dieser für eine eventuell in der Zukunft erforderlich werdende Erweiterung der Kläranlage die Möglichkeit zum Rückbau der Freilauffläche vor.


Beschlussvorschlag:

 

Der Ortsrat Bramsche stimmt der Anlage einer Freilauffläche für Hunde südlich der Nordtangente auf einer ca. 4000 m² großen Teilfläche des Geländes der Kläranlage, Flurstücke 29/4 und 24/52, Flur 5, Gemarkung Bramsche, zu.

Die Bereitstellung der Freilauffläche erfolgt vorbehaltlich einer zukünftigen eventuell erforderlichen Erweiterung der Kläranlage.