Betreff
Bebauungsplan Nr. 79 "Zwischen Lutterdamm und Rijswijker Straße", 7. Änderung
Vorlage
WP 16-21/0409
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

 

Im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 79 „Zwischen Lutterdamm und Rijswijker Straße“ befindet sich die Mecklenburger Straße. Diese ist als öffentliche Straßenverkehrsfläche festgesetzt mit einer Breite von 9m.

Die tatsächliche verkehrliche Nutzung der Mecklenburger Straße stellt sich folgendermaßen dar. Die Erschließung der Wohnbaugrundstücke beidseits entlang der Mecklenburger Straße bis zu den Flurstücken 73/15 (Flur 6) und 74/6 (Flur 6) erfolgt in Form einer Einbahnstraße und ist an den Markenweg angebunden. Die beiden Grundstücke mit den Flurstücksnummern 73/12 (Flur 6) und 74/21 (Flur 6) haben keinen Anschluss an die Mecklenburger Straße, sondern sind über die Heidestraße erschlossen. In diesem Bereich hat sich eine fuß- und radläufige Verbindung zur Heidestraße entwickelt. Eine Durchfahrt für Kraftfahrzeuge ist nicht möglich.

 

Die Entwicklung der Wohnbebauung in diesem Bereich ist mittlerweile abgeschlossen. Deshalb ist der Endausbau der Mecklenburger Straße geplant. Eine Anliegerversammlung hierzu hat am 6. Juni 2018 stattgefunden. Die Anlieger haben sich einstimmig dafür ausgesprochen, die Mecklenburger Straße als Einbahnstraße auszubauen und die Anbindung an die Heidestraße in Form eines Fuß- und Radweges vorzusehen, entsprechend der tatsächlichen Nutzung. Bei einem durchgehenden Ausbau der Mecklenburger Straße als öffentliche Verkehrsfläche besteht die Gefahr der Entwicklung einer Durchfahrtsstraße zwischen Heidestraße und Markenweg.      

Mit der geplanten vorliegenden 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 79 „Zwischen Lutterdamm und Rijswijker Straße“ wird die aktuelle Nutzung der Verkehrsfläche der Mecklenburger Straße planungsrechtlich umgesetzt und gesichert. Die Entwicklung der Mecklenburger Straße in Richtung einer  inneren Erschließungsstraße eines Wohnquartiers wird somit unterstützt.      


Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Aufstellung der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 79 „Zwischen Lutterdamm und Rijswijker Straße“ wird gem. § 2 (1) BauGB beschlossen.
  2. Die Aufstellung erfolgt im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB. Von einer Umweltprüfung nach §  2 (4)  BauGB und dem Umweltbericht nach § 2a BauGB wird abgesehen.
  3. Von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB und den Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB wird abgesehen.
  4. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 79 „Zwischen Lutterdamm und Rijswijker Straße“, 7. Änderung und der Entwurf der Begründung werden gem. § 3 (2) BauGB öffentlich ausgelegt.
  5. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird gem. § 4 (2) BauGB gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung durchgeführt.
  6. Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 79 „Zwischen Lutterdamm und Rijswijker Straße“ wird im Geltungsbereich der 7. Änderung des Bebauungsplanes außer Kraft gesetzt.
  7. Der Geltungsbereich der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 79 „Zwischen Lutterdamm und Rijswijker Straße“ ist in der beigefügten Anlage gekennzeichnet.