Betreff
Besetzung der Ratsausschüsse und der Ausschüsse nach besonderen Rechtsvorschriften und Benennung der Vertreter der Stadt in Verbänden, Vereinen, Unternehmen und sonstigen Institutionen
Vorlage
WP 16-21/0397
Art
Beschlussvorlage
Sachverhalt / Begründung:
Nach
§ 71 Abs. 7 NKomVG in Verbindung mit § 12 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Rates
können die Fraktionen für die Ausschüsse weitere Mitglieder benennen, die nicht
dem Rat angehören (sog. Bürgermitglieder). Das von der SPD-Fraktion für den
Ausschuss für Feuerwehr und Ordnung benannte Mitglied, Herr Markus Wahlers, hat
mit schriftlicher Erklärung vom 24.01.2018 auf seinen Sitz im Ausschuss für
Feuerwehr und Ordnung verzichtet. An
seiner Stelle benennt die SPD-Fraktion Herrn Axel Menkhaus.
Nach
§ 71 Abs. 5 und 7 NKomVG hat der Rat die Änderung der Besetzung des Ausschusses
durch Beschluss festzustellen.