Betreff
Antrag Hochbordradwege Bramsche
Antrag der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und der CDU
Vorlage
WP 16-21/0394
Art
Vorlage (Antrag o.ä.)

Sachverhalt / Begründung:

 

Stellungnahme der Stadt Bramsche:

Den Begriff „Hochbordradweg“ gibt es im Fachjargon nicht. Die Forschungsgesellschaft für Straßen und Verkehrswesen erläutert in der ERA 2010 (Empfehlung von Radverkehrsanlagen) unter Punkt 3.4 „Grundstückszufahrten“:

…Zur Verdeutlichung des Vorrangs des Radverkehrs sollte die Fahrbahnoberfläche des Radweges und des Gehweges bzw. deren Farbgebung über Grundstückszufahrten hinweg geführt werden. …Wegen der Vorteile hinsichtlich Verkehrssicherheit für den Fußgänger- und Radverkehr, Fahrkomfort sowie bautechnischer Herstellung sollen als Regellösung an Zufahrten Absenkungen im Bereich des Sicherheitstrennstreifens angewandt werden….

 

Abbildung

 

Abbildung (Quelle ERA 2010)

 

Diese Bauweise setzt einen Radweg in einer Mindestbreite von 1,60 m (Empfehlung von Radverkehrsanlagen ERA) und einem Sicherheitsstreifen von mindestens 50 cm voraus. Die Absenkung mit einem Rampenstein soll im Sicherheitstrennstreifen erfolgen. Diese Breiten sind  in der Stadt Bramsche kaum vorhanden.

 

Einmündungen

An Kreuzungen und Einmündungen sowie an verkehrsreichen Grundstückszufahrten wird der Verkehr, soweit er durch das Zeichen 1000-32 StVO (Sinnbild „Fahrrad“, beide Richtungen) wartepflichtig ist, auf links fahrenden Radverkehr hingewiesen. Das Zusatzschild ist an Zeichen 205 StVO und an Zeichen 206 StVO über dem Hauptschild anzuordnen.

 

Weitere Verdeutlichungen der Situation sollen an eventuell vorhandenen besonderen Konfliktstellen vorgenommen werden (z.B. ungünstige Sichtverhältnisse, starker oder zügig ein-/abbiegender Kraftfahrzeugverkehr).

 

Dafür gibt es folgende Möglichkeiten:

 

  • Anhebung der Radverkehrsfurt,
  • Markierung des Sinnbildes „Fahrrad“ auf der Furt mit gegenläufigen Pfeilen oder
  • Einfärbung der Furt.

 

Die Anhebung des Radweges als Radwegüberfahrt ist das wirksamste Mittel, um die Aufmerksamkeit der Fahrer von Kfz zu erhöhen. Sie sollte bei Zweirichtungsradwegen in der Regel angewandt werden.

 

Abbildung

 

 

Bei gemeinsamen Geh- und Radwegen sowie Gehwegen mit zugelassenem Radverkehr bedarf es bei Furten einer taktil und optisch kontrastierenden Abgrenzung zur Fahrbahn.

 

Zu den einzelnen Punkten des Antrages:

 

Zu 1)    Die Stadt Bramsche hat nur wenige benutzungspflichtige Radwege an Gemeindestraßen.
Maschstraße, Teilstück Hemker Straße; Jahnstraße, Auf dem Damm; Schleptruper Straße, Teilstück Meyers Tannen.

 

Zu 2)    Kommt auf den Straßentyp an. Von daher trifft der Antrag in erster Linie Straßenbaulastträger wie Bund, Land oder Kreis.

 

Zu 3)    Ein Kriterienkatalog kann nicht erstellt werden. Es ist immer eine Einzelabwägung bei jeder Grundstückszufahrt Vorort zu treffen.

 

Zu 4)    Würde die Bauzeit deutlich verlängern!

 

Zu 5)    Wird schon seit Jahren durch die Stadt Bramsche geplant und umgesetzt.

 

Zu 7)    Wird seitens der Stadt Bramsche gegenüber den Baulastträgern vorgetragen.

 

Zu 8)    Die Stadt Bramsche plant bei Neunanlagen nach den neuesten Richtlinien und Vorschriften.

 

Da in der Regel die Mindestbreiten für Nebenanlegen nicht eingehalten werden (Radweg 2,00 m (1,60 m), bzw. kombinierter Geh- und Radweg 2,50 m), kann der vorgeschlagene Antrag kaum in die Praxis umgesetzt werden. Die Erfahrung aus der gängigen und erprobten Bauweise von Radwegen sowie kombinierten Geh- und Radwegen (Nebenanlage) innerhalb der Stadt Bramsche zeigt, dass die Bordanlage bei Grundstückszufahrten in der Regel auf einer Länge von 2 m auf ein Vorstandsmaß von 2 - 5 cm abzusenken ist. Die hintere Grundstückszufahrt bleibt auf Höhe der Nebenanlage. Dieses wird bei Neubauten auch umgesetzt. Im Verkehrsentwicklungsplan ist allerdings eine flächenhafte Ausweitung von Tempo-30-Zonen innerhalb des Stadtgebietes vorgesehen. Damit würden sich die „Hochbordradwege“ erübrigen, da der Radfahrer auf der Fahrbahn geführt wird.

 

Die Verwaltung empfiehlt, dem Antrag nicht zu entsprechen.