- Feststellungsbeschluss
Bezugsvorlage Nr. WP 16-21/0113 und Nr. WP 16-21/0331
Sachverhalt / Begründung:
Mit der Bezugsvorlage Nr. WP 16-21/0113 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt in
seiner Sitzung am 22.03.2017 die Aufstellung der 36. Änderung des
Flächennutzungsplanes (FNP) zur Vorbereitung der Ausweisung eines Industrie-
und Gewerbegebietes im Ortsteil Schleptrup beschlossen. Im Parrallelverfahren
wird der Bebauungsplan (B-Plan) Nr. 164 „Industrie- und Gewerbegebiet Eiker
Esch“ erarbeitet. Gegenstand der Planung ist die Bereitstellung
von zusätzlichen Industrie- und Gewerbeflächen auf einer Gesamtfläche von rd.
17 ha im Ortsteil Schleptrup, da der anhaltende Bedarf nach gewerblich und
industriell genutzten Bauflächen über bereits ausgewiesene Flächen im
Stadtgebiet nicht bedient werden kann. Das angrenzende Industrie- und
Gewerbegebiet Schleptrup/A1 (29. FNP-Änderung, B-Plan 155) bildet den
Bezugspunkt für eine städtebaulich geordnete Weiterentwicklung in westliche
Richtung.
Aufgrund der verkehrsgünstigen Lage mit
direkter Anbindung an den regionalen und überregionalen Verkehr (BAB 1), der
Flächenverfügbarkeit und der Entwicklung aus immissionsschutzrechtlicher Sicht besteht eine hervorragende Eignung für eine
zusätzliche Ansiedlung von Gewerbe und Industrie an diesem Standort, die auch
ein Gutachten der NWP-Planungsgesellschaft zur gewerblichen Entwicklung im
Stadtgebiet aus dem Jahr 2006 bestätigt.
Der wirksame FNP der Stadt Bramsche stellt für das
Plangebiet aktuell Fläche für die Landwirtschaft einschließlich Waldfläche dar.
Für die Ausweisung eines Industrie- und Gewerbegebietes ist im Zuge der
vorbereitenden Bauleitplanung die Darstellung einer gewerblichen Baufläche (G)
erforderlich. Die FNP-Änderung beinhaltet auch die Darstellung einer Sonderbaufläche
(S) für den Standort der Tierhaltungsanalge sowie eine Fläche für Wald, eine
öffentliche Grünfläche und eine Fläche für die Wasserwirtschaft, um eine
entsprechende Fläche für das geplante Regenrückhaltebecken vorzuhalten. Eine
detaillierte Ausarbeitung der Planung erfolgt im B-Plan Nr. 164, womit abschließend
Baurecht geschaffen wird.
Gem. Aufstellungsbeschluss vom 22.03.2017
wurde eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Dazu fand am 11.10.2017 eine
Informations- und Erörterungsversammlung im Rathaus der Stadt Bramsche statt und
in der Zeit vom 12.10.2017 bis 13.11.2017 konnten die Entwürfe zur FNP-Änderung
im Rathaus sowie im Internet eingesehen werden. Der Öffentlichkeit wurde
Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Parallel wurden die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Planung gem. § 4 Abs. 1 BauGB
unterrichtet und zur Stellungnahme bis einschließlich 22.11.2017 aufgefordert.
Nach Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Überarbeitung der
Planentwürfe erfolgte im Zeitraum vom 03.04.2018 bis 07.05.2018 die öffentliche
Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB, die mit der Bezugsvorlage Nr. WP 11-16/0331 am
26.03.2018 vom Verwaltungsausschuss beschlossen wurde. Im gleichen Zeitraum wurden
die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB um
Stellungnahme zur Planung gebeten.
Das vorliegende Abwägungsmaterial ergibt sich aus den Stellungnahmen
der Träger öffentlicher Belange sowie aus den Anregungen und Hinweisen, die von
Seiten der Öffentlichkeit (private Stellungnahmen) im Rahmen der
Beteiligungsverfahren abgegeben wurden. Die Anregungen und Hinweise wurden zur Kenntnis genommen und in die FNP-Änderung bzw. in die Begründung
aufgenommen, sofern diese abwägungsrelevant und planerisch vertretbar waren. Im Planverfahren
wurden die öffentlichen und privaten Belange geprüft und abgewogen und die
Ziele der übergeordneten Planung berücksichtigt.
Nach Prüfung und Würdigung des Abwägungsmaterials empfiehlt die
Verwaltung, die 36. Änderung des FNPs im Ortsteil Schleptrup mit der
Darstellung in der jetzt vorliegenden Fassung zu beschließen. Die Planzeichnung
mit der dazugehörige Begründung und dem Umweltbericht sowie dem Abwägungsmaterial
liegen dem Rat zur Beschlussfassung vor.
Während die 36. FNP-Änderung im Anschluss an die Offenlegung gem. § 3
Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB zur Genehmigung vorgelegt werden soll, ist für den
B-Plan Nr. 164 eine erneute Offenlegung abzusehen.
Hinweis: Die
Gutachten zur 36. FNP-Änderung sind deckungsgleich mit denen zum
Offenlegungsbeschluss. Sie wurden zusammen mit der Vorlage WP 16-21/0331 übersandt, sind weiterhin aktuell und
gelten als parallel dem Rat vorgelegt.
Beschlussvorschlag:
1. Die im Rahmen des Planverfahrens vorgebrachten und - soweit
abwägungsbeachtlich - in der beigefügten Anlage aufgelisteten Anregungen und
Hinweise werden zur Kenntnis genommen und jeweils entsprechend der Spalte
„Abwägung/Beschlussempfehlung“ beschieden. Die in der Anlage aufgeführten
Stellungnahmen sind Bestandteil des Feststellungsbeschlusses.
2. Das gemeindliche Aufstellungsverfahren zur 36.
Flächennutzungsplanänderung – Ausweisung einer gewerblichen Baufläche – im
Ortsteil Schleptrup mit Begründung und Umweltbericht wird hiermit durch den
Feststellungsbeschluss abgeschlossen. Der wirksame Flächennutzungsplan wird im
Geltungsbereich der 36. Änderung aufgehoben.