Betreff
36. Änderung des Flächennutzungsplanes - Ortsteil Schleptrup
- Feststellungsbeschluss
Bezugsvorlage Nr. WP 16-21/0113 und Nr. WP 16-21/0331
Vorlage
WP 16-21/0380
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

Mit der Bezugsvorlage Nr. WP 16-21/0113 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt in seiner Sitzung am 22.03.2017 die Aufstellung der 36. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) zur Vorbereitung der Ausweisung eines Industrie- und Gewerbegebietes im Ortsteil Schleptrup beschlossen. Im Parrallelverfahren wird der Bebauungsplan (B-Plan) Nr. 164 „Industrie- und Gewerbegebiet Eiker Esch“ erarbeitet. Gegenstand der Planung ist die Bereitstellung von zusätzlichen Industrie- und Gewerbeflächen auf einer Gesamtfläche von rd. 17 ha im Ortsteil Schleptrup, da der anhaltende Bedarf nach gewerblich und industriell genutzten Bauflächen über bereits ausgewiesene Flächen im Stadtgebiet nicht bedient werden kann. Das angrenzende Industrie- und Gewerbegebiet Schleptrup/A1 (29. FNP-Änderung, B-Plan 155) bildet den Bezugspunkt für eine städtebaulich geordnete Weiterentwicklung in westliche Richtung.

 

Aufgrund der verkehrsgünstigen Lage mit direkter Anbindung an den regionalen und überregionalen Verkehr (BAB 1), der Flächenverfügbarkeit und der Entwicklung aus immissionsschutzrechtlicher Sicht besteht eine hervorragende Eignung für eine zusätzliche Ansiedlung von Gewerbe und Industrie an diesem Standort, die auch ein Gutachten der NWP-Planungsgesellschaft zur gewerblichen Entwicklung im Stadtgebiet aus dem Jahr 2006 bestätigt.

 

Der wirksame FNP der Stadt Bramsche stellt für das Plangebiet aktuell Fläche für die Landwirtschaft einschließlich Waldfläche dar. Für die Ausweisung eines Industrie- und Gewerbegebietes ist im Zuge der vorbereitenden Bauleitplanung die Darstellung einer gewerblichen Baufläche (G) erforderlich. Die FNP-Änderung beinhaltet auch die Darstellung einer Sonderbaufläche (S) für den Standort der Tierhaltungsanalge sowie eine Fläche für Wald, eine öffentliche Grünfläche und eine Fläche für die Wasserwirtschaft, um eine entsprechende Fläche für das geplante Regenrückhaltebecken vorzuhalten. Eine detaillierte Ausarbeitung der Planung erfolgt im B-Plan Nr. 164, womit abschließend Baurecht geschaffen wird.

 

Gem. Aufstellungsbeschluss vom 22.03.2017 wurde eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Dazu fand am 11.10.2017 eine Informations- und Erörterungsversammlung im Rathaus der Stadt Bramsche statt und in der Zeit vom 12.10.2017 bis 13.11.2017 konnten die Entwürfe zur FNP-Änderung im Rathaus sowie im Internet eingesehen werden. Der Öffentlichkeit wurde Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Parallel wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Planung gem. § 4 Abs. 1 BauGB unterrichtet und zur Stellungnahme bis einschließlich 22.11.2017 aufgefordert.

 

Nach Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Überarbeitung der Planentwürfe erfolgte im Zeitraum vom 03.04.2018 bis 07.05.2018 die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB, die mit der Bezugsvorlage Nr. WP 11-16/0331 am 26.03.2018 vom Verwaltungsausschuss beschlossen wurde. Im gleichen Zeitraum wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten.

 

Das vorliegende Abwägungsmaterial ergibt sich aus den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sowie aus den Anregungen und Hinweisen, die von Seiten der Öffentlichkeit (private Stellungnahmen) im Rahmen der Beteiligungsverfahren abgegeben wurden. Die Anregungen und Hinweise wurden zur Kenntnis genommen und  in die FNP-Änderung bzw. in die Begründung aufgenommen, sofern diese abwägungsrelevant und planerisch vertretbar waren. Im Planverfahren wurden die öffentlichen und privaten Belange geprüft und abgewogen und die Ziele der übergeordneten Planung berücksichtigt.

 

Nach Prüfung und Würdigung des Abwägungsmaterials empfiehlt die Verwaltung, die 36. Änderung des FNPs im Ortsteil Schleptrup mit der Darstellung in der jetzt vorliegenden Fassung zu beschließen. Die Planzeichnung mit der dazugehörige Begründung und dem Umweltbericht sowie dem Abwägungsmaterial liegen dem Rat zur Beschlussfassung vor.

 

Während die 36. FNP-Änderung im Anschluss an die Offenlegung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB zur Genehmigung vorgelegt werden soll, ist für den B-Plan Nr. 164 eine erneute Offenlegung abzusehen.

 

Hinweis: Die Gutachten zur 36. FNP-Änderung sind deckungsgleich mit denen zum Offenlegungsbeschluss. Sie wurden zusammen mit der Vorlage WP 16-21/0331 übersandt, sind weiterhin aktuell und gelten als parallel dem Rat vorgelegt.  


Beschlussvorschlag:

1.   Die im Rahmen des Planverfahrens vorgebrachten und - soweit abwägungsbeachtlich - in der beigefügten Anlage aufgelisteten Anregungen und Hinweise werden zur Kenntnis genommen und jeweils entsprechend der Spalte „Abwägung/Beschlussempfehlung“ beschieden. Die in der Anlage aufgeführten Stellungnahmen sind Bestandteil des Feststellungsbeschlusses.

 

2.   Das gemeindliche Aufstellungsverfahren zur 36. Flächennutzungsplanänderung – Ausweisung einer gewerblichen Baufläche – im Ortsteil Schleptrup mit Begründung und Umweltbericht wird hiermit durch den Feststellungsbeschluss abgeschlossen. Der wirksame Flächennutzungsplan wird im Geltungsbereich der 36. Änderung aufgehoben.