- erneute öffentliche Auslegung gem. § 4 a Abs. 3 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB
- Bezugsvorlage WP 16-21/0075 u. WP 16-21/0287
Sachverhalt
/ Begründung:
Der
Verwaltungsausschuss der Stadt Bramsche hat am 15.02.2018 beschlossen, den
Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 114 „Zwischen Hafenstraße und Osnabrücker
Straße“, mit örtlichen Bauvorschriften, 1. Änderung öffentlich auszulegen.
Diese Auslegung erfolgte in der Zeit vom 26.02.2018 bis einschließlich
29.03.2018.
Anlass für die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 114 ist
der Antrag auf Erweiterung bestehender Betriebsstätten (Lebensmitteldiscounter und Postenbörse) im
Kreuzungsbereich „Osnabrücker Straße“ / „Engter Straße“.
Durch die
Erweiterung der Verkaufsflächen bis zu 1200 m2 war ein Antrag hinsichtlich der raumordnerischen
Auswirkung auf den Einzelhandel beim Landkreis Osnabrück einzureichen. Der
Mitteilungsbogen auf Prüfung, ob die Planung mit den Zielen der Raumordnung
vereinbar ist, wurde durch die Stadt Bramsche beim Landkreis Osnabrück, FD
Planen und Bauen –Regionalplanung, Ende 2017 eingereicht.
Vor
Beendigung der Auslegungszeit hat beim Landkreis Osnabrück ein Erörterungsgespräch
hinsichtlich der raumordnerischen Beurteilung, die wiederum unmittelbare
Auswirkungen auf die Stellungnahme zum ausliegenden Bebauungsplan hat,
stattgefunden.
In
diesem Gespräch wurde folgendes herausgestellt:
Gemäß
RROP Teilfortschreibung 2010 sind insgesamt 11.200 qm Verkaufsfläche für den Einzelhandelsstandort „Meyers Tannen“ zulässig. Dies gilt
unabhängig davon, dass der rechtskräftige Bebauungsplan derzeit bereits mehr
zulässt und die Verkaufsfläche durch die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 114 noch erhöht
werden wird.
Ziel
ist es, den Vorgaben der Landes- und Regionalplanung zu entsprechen und in
diesem Zusammenhang eine
positive raumordnerische Beurteilung zu erreichen. Daher wurde Einigkeit
darüber erzielt, dass anhand der vorliegenden Baugenehmigungen der tatsächliche
Bestand der Verkaufsflächen
ermittelt wird. Hierbei ist zu beachten, dass der Baustoffhandel als Großhandelsbetrieb und auch die bestehenden
Dienstleistungs- und Gastronomiebetriebe nicht mit einzurechnen sind.
Nach
entsprechenden Recherchen konnte im Ergebnis festgestellt werde, dass die Obergrenze von 11.200 qm Verkaufsfläche für „Meyers Tannen“
unter Beachtung der möglichen bestandsorientierten
Erweiterung um max. 10 % sowie der gepalten Erweiterung von Aldi und Postenbörse eingehalten wird. Danach wird zukünftig eine
Gesamtverkaufsfläche von 11.830 qm
innerhalb des Einzelhandelsstandortes „Meyers Tannen“ zugelassen und
festgesetzt.
Daraufhin
wurde der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 114 um die übrigen zum Einzelhandelsstandort „Meyers Tannen“
gehörenden Grundstücke (sonstige Sondergebiete
SO 1, Famila, und SO 2 ,Bauking, Baumarkt, des Ursprungsplanes) ergänzt, um die
Verkaufsflächenzahlen insgesamt neu zu definieren und im Ergebnis der
raumordnerischen Abstimmung entsprechend
festzusetzen. Der Grundstückseigentümer des Baumarktes und des Großhandels
wurde vorab über die geplante Änderung informiert.
Das
Plangebiet umfasst somit die Teilgeltungsbereiche 1 und 2, wobei im
Teilgeltungsbereich
2
nur die textlichen Festsetzungen zu Verkaufsflächen und Sortimenten gegenüber
der Ursprungsplanung
verändert werden. Damit wird den Vorgaben der Landes- und Regionalplanung entsprochen. Zudem wird jedem (tatsächlich
vorhandenen) Einzelhandelsbetrieb an seinem Standort ein SO-Teilgebiet zugeordnet, jeweils mit
der maximal zulässigen Verkaufsfläche, um die hierzu geltenden Vorgaben der
Rechtsprechung und des BauGB zu beachten.
Zwischenzeitlich
liegt eine positive Stellungnahme vom Landkreis Osnabrück zur raumordnerischen
Beurteilung hinsichtlich der Erweiterung eines Lebensmitteldiscounters sowie
eines Sonderpostenmarktes im Bereich Meyers Tannen vor. (Schreiben vom
19.04.2018, Anlage zur Vorlage).
Alle
anderen eingegangenen Stellungnahmen beziehen sich auf redaktionelle
Änderungen, Klarstellungen oder aber auch auf die raumordnerische Beurteilung.
Aufgrund
der vorgenannten Änderungen und Ergänzungen wird gemäß § 4a (3) Satz 3 BauGB
eine erneute öffentliche Auslegung bzw. Einholung der Stellungnahmen nach § 4
(2) BauGB erforderlich.
Alle Stellungnahmen, die im Rahmen der
frühzeitigen und öffentlichen Auslegung eingegangen sind, sind in der
beigefügten Zusammenfassung der Abwägung dargestellt.
Die Verwaltung empfiehlt, eine erneute
öffentliche Auslegung vorzunehmen.
Die schalltechnische Beurteilung bedurfte
keiner Überarbeitung, sie wurde zusammen mit der Vorlage 287 übersandt und ist
nach wie vor aktuell. Sie wird ebenfalls erneut öffentlich ausgelegt. Gleiches
gilt für den Umweltbericht, da im Teilbereich 2 lediglich die textlichen
Festsetzungen modifiziert bzw. angepasst wurden, dies aber kein Einfluss auf
die Eingriffsbilanzierung des Ursprungplanes nimmt.
Beschlussvorschlag:
1.
Der überarbeitete Entwurf zum
Bebauungsplan Nr. 114 „Zwischen Hafenstraße und Osnabrücker Straße“, 1.
Änderung mit örtlichen Bauvorschriften und der überarbeitete Entwurf der Begründung
werden in der vorliegenden Fassung beschlossen.
2.
Der überarbeitete Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. 114 „Zwischen Hafenstraße und Osnabrücker Straße“, 1. Änderung mit
örtlichen Bauvorschriften und der überarbeitete Entwurf der Begründung
(einschließlich Umweltbericht und schalltechnischer Beurteilung) werden gemäß §
4 a, Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich ausgelegt.
3.
Für die Belange des Umweltschutzes nach
§ 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1 a BauGB wurde eine Umweltprüfung durchgeführt, in der
die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem
Umweltbericht beschrieben und bewertet wurden.
4.
Der Umweltbericht ist Bestandteil der
Begründung.
5.
Die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt wird,
werden gem. § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 a Abs. 3 sowie § 3 Abs. 2 BauGB unterrichtet
und zur Äußerung aufgefordert.
6.
Gegenüber dem Auslegungsentwurf hat
sich der Geltungsbereich nach Westen, um den Bereich des Sondergebietes SO1 und
SO2 aus dem Ursprungsplan Nr. 114 „Zwischen Hafenstraße und Osnabrücker Straße“
einschl. des anteiligen Straßenbereiches „Meyers Tannen“ erweitert.