Betreff
34. Flächennutzungsplanänderung - Stadtgebiet
- Feststellungsbeschluss
- Bezugsvorlage WP 16-21/0074 u. WP 16-21/0286
Vorlage
WP 16-21/0375
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

Im südlichen Stadtgebiet von Bramsche befindet sich der Sonderstandort des großflächigen Einzelhandels „Meyers Tannen“. Die Stadt verfolgt mit der 34. Flächennutzungsplanänderung das Ziel, in einem Teilbereich eine Erweiterung und Modernisierung bestehender Betriebsstätten, zu ermöglichen. Konkret ist die Erweiterung des bestehenden Lebensmitteldiscounters und Sonderpostenmarktes im Kreuzungsbereich „Osnabrücker Straße“ / Engterstraße“ geplant.

Der wirksame Flächennutzungsplan stellt für den Änderungsbereich teilweise Mischbaufläche und gewerbliche Baufläche dar. Durch die Aufstellung der 34. Flächennutzungsplanänderung wurde nunmehr die Grundlage für eine Erweiterung der vorhandenen Sonderbaufläche abgesichert.

Im Rahmen der 34. Änderung des Flächennutzungsplanes wird die Darstellung von gemischter

und gewerblicher Baufläche in Sonderbaufläche gemäß § 1 (1) BauNVO geändert.

 

Parallel zur Flächennutzungsplanänderung wird der Bebauungsplan 114.„Zwischen Hafenstraße und Osnabrücker Straße“, mit örtlichen Bauvorschriften, 1. Änderung aufgestellt. Bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes sind die Flächen aus dem Flächennutzungsplan gem. § 8 Abs. 2 Satz 1 zu entwickeln. Dieser Auflage wird mit der Umsetzung der 34. Flächennutzungsplanänderung entsprochen.

 

Mit der Beschluss-Vorlage Nr. WP 16-21/0074 hat der Stadtentwicklungsausschuss am 09.02.2017 die Aufstellung zur 34. Flächennutzungsplanänderung – Stadtgebiet, gemäß § 3, Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 01.11.2017 durch Veröffentlichung in den „Bramscher Nachrichten“ und durch Aushang am Rathaus der Stadt Bramsche bekannt gemacht.

 

Die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3, Abs. 1 BauGB wurde in der Zeit vom 09.11.2017 bis einschl. 12.12.2017 durchgeführt. Am 08.11.2017 fand außerdem eine Informations- und Erörterungsversammlung im Rathaus der Stadt Bramsche statt.

 

Mit Schreiben vom 10.11.2017 und Email vom 09.11.2017 wurde den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4, Abs. 1 BauGB Gelegenheit gegeben, sich spätestens bis zum 14.12.2017 zu dem Planentwurf und der Begründung, insbesondere im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung, zu äußern.

 

Mit der Beschluss-Vorlage Nr. WP 16-21/0286 hat der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 15.02.2018 die öffentliche Auslegung der 34. Flächennutzungsplanänderung – Stadtgebiet einschließlich Begründung und Umweltbericht gemäß § 3, Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4, Abs. 2 BauGB beschlossen.

 

Nach Veröffentlichung in den „Bramscher Nachrichten“ und durch Aushang im Rathaus am 17.02.2018 und E-Mail vom 16.02.2018 wurde den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange die Gelegenheit gegeben, sich bis spätestens zum 29.03.2018 zum Planentwurf und der Begründung und Umweltbericht zu äußern. Das vorliegende Abwägungsmaterial ergibt sich aus den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange.

 

Nach Prüfung und Würdigung des Abwägungsmaterials wird empfohlen, die 34. Flächen-nutzungsplanänderung – Stadtgebiet, in der vorliegenden Fassung, einschließlich der Begründung und des Umweltberichts, zu beschließen.


Beschlussvorschlag:

 

1.    Die im Rahmen des Planverfahrens vorgebrachten und in der beigefügten Anlage aufgelisteten Anregungen und Hinweise werden zur Kenntnis genommen und jeweils entsprechend der Spalte „Abwägung / Beschlussempfehlung“ beschieden. Die in der Anlage aufgeführten Stellungnahmen sind Bestandteil des Feststellungsbeschlusses.

 

2.    Das gemeindliche Aufstellungsverfahren zur 34. Flächennutzungsplanänderung – Stadtgebiet mit Begründung und Umweltbericht wird hiermit durch den Feststellungsbeschluss abgeschlossen.