Betreff
Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2019-2023
Vorlage
WP 16-21/0370
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

 

Für die Amtszeit 2019 bis 2023 sind neue Vorschlagslisten zur Wahl von Schöffen bei den Schöffengerichten aufzustellen. Für den Bereich der Stadt Bramsche sind nach einer Verfügung des Präsidenten des Landgerichtes Osnabrück gemäß § 36 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) in Anlehnung an die Einwohnerzahl der Stadt Bramsche insgesamt 21 Personen als Bewerber um ein Schöffenamt am Amtsgericht bzw.  am Landgericht zu benennen.

 

Die Ortsräte aller Ortsteile sind gemäß § 94 Abs. 1 Nr. 7 NKomVG zur Aufstellung der Vorschlagsliste angehört worden und haben die in dem anliegenden Entwurf der Vorschlagsliste zusammengefassten Vorschläge abgegeben. Da aus den Ortsteilen Hesepe, Schleptrup, Ueffeln und Balkum keine Bewerbungen für das Schöffenamt vorlagen, sind insgesamt zunächst nur 18 Personen von den Ortsräten vorgeschlagen worden. Da sich in Achmer mehr Kandidaten zur Verfügung gestellt haben als zunächst berücksichtigt werden konnten, hat der Ortsrat Achmer weitere Personen als Ersatzkandidaten vorgeschlagen, von denen drei zur Aufstockung der Liste auf 21 Personen berücksichtigt worden sind.

 

Für die Aufnahme in die dem Amtsgericht Bersenbrück vorzulegende Vorschlagsliste ist nach § 36 Abs. 1 GVG die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung, mindestens jedoch der Hälfte ihrer gesetzlichen Mitgliederzahl erforderlich.

 

Über die Auswahl der Schöffen aus den gesammelten Vorschlagslisten der Gemeinden im Amtsgerichtsbezirk entscheidet der Schöffenwahlausschuss, in den die Stadt zwei Vertreter entsendet (siehe Vorlage-Nr. WP 16-21/0323).

 

                                                                                                                                                                       


Beschlussvorschlag:

 

Die in der Anlage beigefügte Vorschlagsliste für Schöffen wird beschlossen.