Betreff
Änderung der Richtlinie der Stadt Bramsche für die Bezuschussung vereinseigener Sportanlagen
Vorlage
WP 16-21/0368
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt / Begründung:

 

Der Ausschuss für Soziales und Sport hat in seiner Sitzung am 07.02.2018 angeregt, die gesetzte Frist (01. August eines Jahres für das folgende Jahr) für die Einreichung der erforderlichen Unterlagen für einen Zuschussantrag in den Förderrichtlinien zu streichen.

 

In der Praxis fanden in den vergangenen Jahren auch noch Anträge Berücksichtigung, welche nach dem 01. August eingereicht wurden, sofern diese noch im Rahmen der Haushaltsplanung für das Folgejahr berücksichtigt werden konnten. Mit der geänderten Fassung können Zuschüsse auch noch während eines Haushaltsjahres bewilligt werden, soweit noch Haushaltsmittel dafür zur Verfügung stehen. Eine überplanmäßige Bewilligung ist nicht vorgesehen. Nicht bewilligte Anträge würden dann im folgenden Haushaltsjahr vorrangig berücksichtigt.

 

Die Änderung wurde zum Anlass genommen, die Richtlinie insgesamt zu überarbeiten und in einzelnen Punkten klarer zu fassen. Weitere inhaltliche Änderungen sind damit nicht verbunden.

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Förderungsrichtlinien der Stadt Bramsche für die Bezuschussung vereinseigener Sportanlagen vom 06.07.2006 werden in der dieser Vorlage anliegenden Fassung neu gefasst.