Betreff
Ernennung des Ortsbrandmeisters der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bramsche, Ortsfeuerwehr Achmer
Vorlage
WP 16-21/0365
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

In der Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bramsche, Ortsfeuerwehr Achmer am 20.01.2017 wurde Herr Björn Lüssenheide zur Ernennung als Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Achmer gemäß § 20 Abs. 6 des Niedersächsischen Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr (Niedersächsisches Brandschutzgesetz – NBrandSchG) vorgeschlagen.

 

Die Amtszeit des bisherigen Ortsbrandmeisters der Ortsfeuerwehr Achmer, Herrn Günter Thomann, endete mit Ablauf des 12.12.2016. Herr Björn Lüssenheide, der seit dem 10.09.2012 die Funktion des stellvertretenden Ortsbrandmeisters ausübte, wurde zum 13.12.2016 kommissarisch mit der der Wahrnehmung der Funktion des Ortsbrandmeisters beauftragt, da Herr Lüssenheide zu diesem Zeitpunkt noch nicht über die vorgeschriebenen Ausbildungslehrgänge verfügte.

 

Zwischenzeitlich konnte Herr Lüssenheide diese Lehrgänge absolvieren, so dass die nach § 20 Abs. 3 des NBrandSchG erforderlichen Voraussetzungen von Herrn Lüssenheide erfüllt werden. 

 

Seitens des Herrn Stadtbrandmeisters Amin Schnieder und des Herrn Kreisbrandmeisters Cornelis van de Water bestehen gegen die Ernennung von Herrn Lüssenheide zum  Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Achmer keine Bedenken.

 

Nach § 20 Abs. 4 NBrandSchG beschließt der Rat der Stadt Bramsche über die Ernennung. Der Vorgeschlagene ist dann in das Ehrenbeamtenverhältnis zur Stadt Bramsche auf die Dauer von sechs Jahren zu berufen.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bramsche beschließt, Herrn Björn Lüssenheide  zum  Ortsbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bramsche, Ortsfeuerwehr Achmer, zu ernennen und für die Dauer von sechs Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen.