Betreff
Ernennung des Ortsbrandmeisters der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bramsche, Ortsfeuerwehr Hesepe
Vorlage
WP 16-21/0349
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

In der Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bramsche, Ortsfeuerwehr Hesepe am 23.02.2018 wurde Herr Wilfried Sollmann zur Ernennung als Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Hesepe  gemäß § 20 Abs. 6 des Niedersächsischen Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr (Niedersächsisches Brandschutzgesetz – NBrandSchG) vorgeschlagen.

 

Herr Sollmann nimmt die Funktion des Ortsbrandmeisters der Ortsfeuerwehr Hesepe bereits seit dem 07.08.2012 wahr. Die sechsjährige Amtszeit endet gemäß § 20 Abs. 4 NBrandSchG mit Ablauf des 06.08.2018.

 

Seitens des Herrn Stadtbrandmeisters Amin Schnieder und des Herrn Kreisbrandmeisters Cornelis van de Water bestehen gegen die Ernennung von Herrn Sollmann zum Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Hesepe keine Bedenken.

 

Nach § 20 Abs. 4 NBrandSchG beschließt der Rat der Stadt Bramsche über die Ernennung. Der Vorgeschlagene ist dann in das Ehrenbeamtenverhältnis zur Stadt Bramsche auf die Dauer von sechs Jahren zu berufen.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bramsche beschließt, Herrn Wilfried Sollmann mit Wirkung ab dem 07.08.2018 zum Ortsbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bramsche, Ortsfeuerwehr Hesepe, zu ernennen und für die Dauer von sechs Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen.