Betreff
Ernennung des stellvertretenden Ortsbrandmeisters der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bramsche, Ortsfeuerwehr Epe
Vorlage
WP 16-21/0328
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

In der Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bramsche, Ortsfeuerwehr Epe am 08.02.2018 wurde Herr Jürgen Frankamp zur Ernennung als stellvertretender Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Epe  gemäß § 20 Abs. 6 des Niedersächsischen Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr (Niedersächsisches Brandschutzgesetz – NBrandSchG) vorgeschlagen.

 

Herr Frankamp nimmt die Funktion des stellvertretenden Ortsbrandmeisters der Ortsfeuerwehr Epe bereits seit dem 01.08.2012 wahr. Die sechsjährige Amtszeit endet gemäß § 20 Abs. 4 NBrandSchG mit Ablauf des 31.07.2018.

 

Seitens des Herrn Stadtbrandmeisters Amin Schnieder und des Herrn Kreisbrandmeisters Cornelis van de Water bestehen gegen die Ernennung von Herrn Frankamp zum stellvertretenden Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Epe keine Bedenken.

 

Nach § 20 Abs. 4 NBrandSchG beschließt der Rat der Stadt Bramsche über die Ernennung. Der Vorgeschlagene ist dann in das Ehrenbeamtenverhältnis zur Stadt Bramsche auf die Dauer von sechs Jahren zu berufen.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bramsche beschließt, Herrn Jürgen Frankamp mit Wirkung ab dem 01.08.2018 zum stellvertretenden Ortsbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bramsche, Ortsfeuerwehr Epe, zu ernennen und für die Dauer von sechs Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen.