Betreff
Wahl von Vertrauenspersonen für die Schöffenwahl in den Schöffenwahlausschuss
Vorlage
WP 16-21/0323
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/ Begründung:

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport hat nach Mitteilung vom 25.09.2017 unter Bezugnahme auf  den gemeinsamen Runderlass des MJ und des MI vom 27.07.2017 (Nds. Ministerialblatt S. 1265) die Zahl der zu wählenden Vertrauenspersonen in den Schöffenwahlausschuss für die Geschäftsjahre 2019-2023 auf insgesamt 7 Personen festgesetzt.

Die Verteilung der Vertrauenspersonen gliedert sich wie folgt:

 

Stadt Bramsche                       2

Landkreis Osnabrück             2

Samtgemeinde Artland           1

Samtgemeinde Bersenbrück 2

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Als Vertrauensperson für die Schöffenwahl gem. §40 Abs. 3 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) beim Amtsgericht Bersenbrück werden benannt:

 

  1. Herr Oliver Neils
  2. Herr Gert Borcherding