- Auslegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
- Bezugsvorlage Nr. WP 16-21/0075
Sachverhalt / Begründung:
Der Bebauungsplan
Nr. 114 „Zwischen Hafenstraße und Osnabrücker Straße“ ist seit dem 15.04.2005
rechtskräftig. Mit ihm wurden für den Bereich zwischen „Hafenstraße“ und
„Osnabrücker Straße“ und südlich der „Engter Straße“ (B 218) Mischgebiete,
Gewerbegebiete und sonstige Sondergebiete mit der Zweckbestimmung „Großflächiger
Einzelhandel“ festgesetzt Anlass für die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 114
ist der Antrag auf Erweiterung bestehender Betriebsstätten
(Lebensmitteldiscounter, Postenbörse und separatem Imbiss mit Bäcker) im
Kreuzungsbereich „Osnabrücker Straße“ / „Engterstraße“. Um im Rahmen von
betrieblichen Marktanpassungen eine Erweiterung und Modernisierung der
Betriebsstätten zu ermöglichen, soll die bestehende Bebauung abgerissen und die
Neubebauung funktional und gestalterisch unter Einbeziehung angrenzender Nachbargrundstücke
in die Umgebung eingefügt werden. In diesem Zuge soll die Erschließungssituation
grundlegend geändert werden.
Parallel führt die
Stadt Bramsche die 34. Änderung des Flächennutzungsplanes „Stadtgebiet“ durch.
Für die Berücksichtigung der Umweltbelange
nach § 1, Abs. 6, Nr. 7 und § 1 a BauGB wurde eine Umweltprüfung einschließlich
spezieller Artenschutzprüfung (SAP) und Eingriffsregelung durchgeführt. Das
Ergebnis wurde in den Umweltbericht, der Bestandteil der Begründung ist,
eingearbeitet. Zusätzlich wurde eine schalltechnische Beurteilung für diesen
Bereich erstellt und eine Auswirkungsanalyse in Bezug auf die Erweiterung der
Verkaufsfläche.
Der Mitteilungsbogen zur Prüfung, ob die Planung
mit den Zielen der Raumordnung vereinbar ist, wurde durch die Stadt Bramsche beim
Landkreis Osnabrück, FD Planen und Bauen -Regionalplanung- eingereicht.
Eine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung
nach § 3, Abs. 1 BauGB (Öffentlichkeitsbeteiligung) und § 4, Abs. 1 BauGB
(Trägerbeteiligung) wurde durchgeführt.
Die eingegangenen Anregungen und Hinweise
wurden in den Bebauungsplan und in die Begründung aufgenommen.
Es wird empfohlen, die vorliegende 1. Änderung
zum Bebauungsplan Nr. 114 „Zwischen Hafenstraße und Osnabrücker Straße“ mit
örtlichen Bauvorschriften, einschließlich Begründung und Umweltbericht
anzunehmen und die öffentliche Auslegung gemäß § 3, Abs. 2 BauGB zu
beschließen.
Die Beteiligung der Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4, Abs. 2 BauGB findet im Rahmen der öffentlichen Auslegung des
Planentwurfes statt.
Beschlussvorschlag:
1.
Der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 114 „Zwischen
Hafenstraße und Osnabrücker Straße“, mit örtlichen Bauvorschriften, 1. Änderung
und der Entwurf der Begründung werden in
der vorliegenden Fassung beschlossen.
2.
Der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 114 „Zwischen
Hafenstraße und Osnabrücker Straße“, mit örtlichen Bauvorschriften, 1.
Änderung und der Entwurf der Begründung
werden gemäß § 3, Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.
3.
Für die Belange des Umweltschutzes nach § 1, Abs.
6, Nr. 7 und § 1 a BauGB wurde eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die
voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem
Umweltbericht beschrieben und bewertet wurden.
4.
Der Umweltbericht ist Bestandteil der Begründung.
5.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden, werden gemäß §
4, Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 3, Abs. 2 BauGB unterrichtet und zur
Äußerung aufgefordert.
6.
Gegenüber dem
Aufstellungsbeschluss hat sich der Geltungsbereich im Westen um das Flurstück
92/8, Flur 7, Gemarkung Bramsche, erweitert.