- Auslegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
- Bezugsvorlage Nr. WP 16-21/0074
Sachverhalt / Begründung:
Der
Geltungsbereich liegt im südlichen Stadtgebiet von Bramsche und umfasst das
Areal eines vorhandenen Sonderstandortes für großflächigen Einzelhandel mit der
Bezeichnung „Meyers Tannen“. Die Stadt verfolgt das Ziel, in einem Teilbereich
eine Erweiterung und Modernisierung bestehender Betriebsstätten zu ermöglichen.
Konkret ist die Erweiterung des bestehenden Lebensmitteldiscounters und
Sonderpostenmarktes im Kreuzungsbereich „Osnabrücker Straße“ / „Engterstraße“
geplant.
Derzeit sind die
Flächen des Plangebietes im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt
Bramsche als gemischte
und gewerbliche Bauflächen dargestellt. Zur Verwirklichung des
Vorhabens ist eine
Änderung des Flächennutzungsplanes notwendig.
Im Rahmen der 34.
Änderung des Flächennutzungsplanes wird die Darstellung von gemischter
und gewerblicher
Baufläche in Sonderbaufläche gemäß § 1 (1) BauNVO geändert.
Durch die Änderung
des Flächennutzungsplanes soll eine geordnete städtebauliche Entwicklung
der Stadt Bramsche
gesichert werden. Dabei werden folgende Belange besonders berücksichtigt:
·
Die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und
Arbeitsverhältnisse und die
Sicherheit der
Wohn- und Arbeitsbevölkerung,
·
die Belange der Wirtschaft, auch ihrer
mittelständischen Struktur im Interesse einer
verbrauchernahen
Versorgung der Bevölkerung,
·
die Erhaltung, Sicherung und Schaffung von
Arbeitsplätzen,
·
die Erhaltung, Erneuerung, Fortentwicklung,
Anpassung und der Umbau vorhandener
Ortsteile sowie
die Erhaltung und Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche.
Parallel zur
Änderung des Flächennutzungsplanes führt die Stadt Bramsche die 1. Änderung
des
Bebauungsplanes Nr. 114 „Zwischen Hafenstraße und Osnabrücker Straße“ durch.
Die
Bebauungsplanänderung
konkretisiert die Planung.
Für die Berücksichtigung
der Umweltbelange nach § 1, Abs. 6, Nr. 7 und § 1 a BauGB wurde eine
Umweltprüfung einschließlich spezieller Artenschutzprüfung (SAP) und
Eingriffsregelung durchgeführt. Das Ergebnis wurde in den Umweltbericht, der
Bestandteil der Begründung ist, eingearbeitet. Zusätzlich wurde eine
schalltechnische Beurteilung für diesen Bereich erstellt und eine
Auswirkungsanalyse in Bezug auf die Erweiterung der Verkaufsfläche.
Eine frühzeitige
Unterrichtung und Erörterung nach § 3, Abs. 1 BauGB
(Öffentlichkeitsbeteiligung) und § 4, Abs. 1 BauGB (Trägerbeteiligung) wurde
durchgeführt.
Die eingegangenen
Anregungen und Hinweise wurden in die Flächennutzungsplanänderung und in die
Begründung aufgenommen.
Es wird empfohlen, die
vorliegende 34. Änderung des Flächennutzungsplanes – Stadtgebiet,
einschließlich Begründung und Umweltbericht
anzunehmen und die öffentliche Auslegung gemäß § 3, Abs. 2 BauGB zu
beschließen.
Die Beteiligung der
Träger öffentlicher Belange gemäß § 4, Abs. 2 BauGB findet im Rahmen der
öffentlichen Auslegung des Planentwurfes statt.
Beschlussvorschlag:
2. Der Entwurf zur 34. Änderung des Flächennutzungsplanes – Stadtgebiet und
der Entwurf der Begründung werden gemäß
§ 3, Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.
3. Für die Belange des Umweltschutzes nach § 1, Abs. 6, Nr. 7 und § 1 a
BauGB wurde eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen
erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben
und bewertet wurden.
4. Der Umweltbericht ist Bestandteil der Begründung.
5. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren
Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden, werden gemäß § 4, Abs. 2
BauGB in Verbindung mit § 3, Abs. 2 BauGB unterrichtet und zur Äußerung
aufgefordert.
6. Gegenüber dem Aufstellungsbeschluss hat sich
der Geltungsbereich im Westen um das Flurstück 92/8, Flur 7, Gemarkung
Bramsche, erweitert.