Betreff
34. Änderung des Flächennutzungsplanes - Stadtgebiet
- Auslegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
- Bezugsvorlage Nr. WP 16-21/0074
Vorlage
WP 16-21/0286
Aktenzeichen
WP 16-21/0286
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt hat in seiner Sitzung am 09.02.2017 die Aufstellung der 34. Flächennutzungsplanänderung – Stadtgebiet gemäß § 2, Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

 

Der Geltungsbereich liegt im südlichen Stadtgebiet von Bramsche und umfasst das Areal eines vorhandenen Sonderstandortes für großflächigen Einzelhandel mit der Bezeichnung „Meyers Tannen“. Die Stadt verfolgt das Ziel, in einem Teilbereich eine Erweiterung und Modernisierung bestehender Betriebsstätten zu ermöglichen. Konkret ist die Erweiterung des bestehenden Lebensmitteldiscounters und Sonderpostenmarktes im Kreuzungsbereich „Osnabrücker Straße“ / „Engterstraße“ geplant.

Derzeit sind die Flächen des Plangebietes im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt

Bramsche als gemischte und gewerbliche Bauflächen dargestellt. Zur Verwirklichung des

Vorhabens ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes notwendig.

 

Im Rahmen der 34. Änderung des Flächennutzungsplanes wird die Darstellung von gemischter

und gewerblicher Baufläche in Sonderbaufläche gemäß § 1 (1) BauNVO geändert.

 

Durch die Änderung des Flächennutzungsplanes soll eine geordnete städtebauliche Entwicklung

der Stadt Bramsche gesichert werden. Dabei werden folgende Belange besonders berücksichtigt:

·         Die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse und die

Sicherheit der Wohn- und Arbeitsbevölkerung,

·         die Belange der Wirtschaft, auch ihrer mittelständischen Struktur im Interesse einer

verbrauchernahen Versorgung der Bevölkerung,

·         die Erhaltung, Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen,

·         die Erhaltung, Erneuerung, Fortentwicklung, Anpassung und der Umbau vorhandener

Ortsteile sowie die Erhaltung und Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche.

 

Parallel zur Änderung des Flächennutzungsplanes führt die Stadt Bramsche die 1. Änderung

des Bebauungsplanes Nr. 114 „Zwischen Hafenstraße und Osnabrücker Straße“ durch. Die

Bebauungsplanänderung konkretisiert die Planung.

 

Für die Berücksichtigung der Umweltbelange nach § 1, Abs. 6, Nr. 7 und § 1 a BauGB wurde eine Umweltprüfung einschließlich spezieller Artenschutzprüfung (SAP) und Eingriffsregelung durchgeführt. Das Ergebnis wurde in den Umweltbericht, der Bestandteil der Begründung ist, eingearbeitet. Zusätzlich wurde eine schalltechnische Beurteilung für diesen Bereich erstellt und eine Auswirkungsanalyse in Bezug auf die Erweiterung der Verkaufsfläche.

 

Eine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3, Abs. 1 BauGB (Öffentlichkeitsbeteiligung) und § 4, Abs. 1 BauGB (Trägerbeteiligung) wurde durchgeführt.

 

Die eingegangenen Anregungen und Hinweise wurden in die Flächennutzungsplanänderung und in die Begründung aufgenommen.

 

Es wird empfohlen, die vorliegende 34. Änderung des Flächennutzungsplanes – Stadtgebiet, einschließlich Begründung und Umweltbericht  anzunehmen und die öffentliche Auslegung gemäß § 3, Abs. 2 BauGB zu beschließen.

 

Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4, Abs. 2 BauGB findet im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes statt. 


Beschlussvorschlag:

1.    Der Entwurf zur 34. Änderung des Flächennutzungsplanes – Stadtgebiet  und der Entwurf der Begründung werden in der vorliegenden Fassung beschlossen.

2.    Der Entwurf zur 34. Änderung des Flächennutzungsplanes – Stadtgebiet und der  Entwurf der Begründung werden gemäß § 3, Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.

3.    Für die Belange des Umweltschutzes nach § 1, Abs. 6, Nr. 7 und § 1 a BauGB wurde eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet wurden.

4.    Der Umweltbericht ist Bestandteil der Begründung.

5.    Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden, werden gemäß § 4, Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 3, Abs. 2 BauGB unterrichtet und zur Äußerung aufgefordert.

6.    Gegenüber dem Aufstellungsbeschluss hat sich der Geltungsbereich im Westen um das Flurstück 92/8, Flur 7, Gemarkung Bramsche, erweitert.