Betreff
Ernennung des Ortsbrandmeisters der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bramsche, Ortsfeuerwehr Bramsche - Mitte
Vorlage
WP 16-21/0284
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

In der Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bramsche, Ortsfeuerwehr Bramsche-Mitte am 29.12.2017 wurde Herr Jörg Ludwigs zur Ernennung als Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Bramsche-Mitte gemäß § 20 Abs. 6 des Niedersächsischen Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr (Niedersächsisches Brandschutzgesetz – NBrandSchG) vorgeschlagen.

 

Herr Ludwigs nimmt die Funktion des Ortsbrandmeisters der Ortsfeuerwehr Bramsche – Mitte bereits seit dem 01.04.2012 wahr. Die sechsjährige Amtszeit endet gemäß § 20 Abs. 4 NBrandSchG mit Ablauf des 31.03.2018. Vom 12.03.2009 bis zum 31.03.2012 war Herr Ludwigs bereits stellvertretender Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Bramsche – Mitte.

 

Seitens des Herrn Stadtbrandmeisters Amin Schnieder und des Herrn Kreisbrandmeisters Cornelis van de Water bestehen gegen die Ernennung von Herrn Ludwigs zum Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Bramsche - Mitte keine Bedenken.

 

Nach § 20 Abs. 4 NBrandSchG beschließt der Rat der Stadt Bramsche über die Ernennung. Der Vorgeschlagene ist dann in das Ehrenbeamtenverhältnis zur Stadt Bramsche auf die Dauer von sechs Jahren zu berufen.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bramsche beschließt, Herrn Jörg Ludwigs zum Ortsbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bramsche, Ortsfeuerwehr Bramsche-Mitte, zu ernennen und für die Dauer von sechs Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen.