Betreff
Benennung eines Wegeflurstücks im Ortsteil Engter
Vorlage
WP 16-21/0279
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

 

Die zu benennende Wegefläche ist in der Anlage kenntlich gemacht worden. Sie liegt nordwestlich des nördlichen Teilbereiches der Winkelstraße zwischen dem Margeritenweg und der Winkelstraße.

Da eine logische und verständliche Weiterführung der Hausnummern unter der namentlichen Zuordnung zur Winkelstraße nicht mehr möglich ist, empfiehlt es sich, diese Wegefläche eigenständig zu benennen. In Anlehnung an die Winkelstraße und den hofanlagenähnlichen Charakter der vorher dort vorhandenen Gebäude wird der Name „Winkelhof“ vorgeschlagen.

 

Die dort derzeit noch vorhandene Liegenschaft mit der Anschrift Winkelstraße 13 bekommt eine neue Anschrift, die Bewohner werden zeitnah nach der Beschlussfassung darüber informiert. Um Verwechslungen für die Vergangenheit und die Zukunft zu vermeiden, wird die Anschrift Winkelstraße 13 nicht wieder vergeben.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die vorgesehene Planstraße zur Erschließung der Flächen innerhalb des Geltungsbereiches der 2. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 109 – „Hinter Kellens Gärten, Kapshügel II“, bestehend aus dem Flurstück 86/72 der Flur 11, Gemarkung Engter, wird „Winkelhof“ benannt. Die Benennung wird mit dem Tage der Bekanntmachung wirksam.