Sachverhalt / Begründung:
Der Landkreis Osnabrück bzw. die TELKOS GmbH führt
in Abstimmung und im gemeinsamen Interesse mit den einzelnen Städten und
Gemeinden ein Breitbandausbauprogramm durch.
Die Städte und Gemeinden im Landkreis Osnabrück
haben dem Landkreis im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung die
Aufgaben für den Breitbandausbau übertragen. In der damaligen Fassung war der § 3 „Beteiligung“ noch weitestgehend
offen gelassen. Dieser Teil der Vereinbarung soll nun fortgeschrieben werden.
Die anderen Teile bleiben unverändert.
Die vorgesehenen Änderungen wurden mit Vertretern
der kreisangehörigen Kommunen erörtert und in der Bürgermeisterkonferenz
zustimmend zur Kenntnis genommen. Einzelheiten sind in der anliegenden Synopse
aus der Kreistagsvorlage dargestellt und erläutert.
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt die Fortschreibung der öffentlich-rechtlichen
Vereinbarung zum Breitbandausbau mit dem Landkreis Osnabrück. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung wurde am 22.06.2016
vom Rat der Stadt Bramsche beschlossen (WP
11-16/983) Angepasst werden soll § 3 „Beteiligung“ dieser Vereinbarung.
Hierzu wird der Bürgermeister ermächtigt, die der
Beschlussvorlage beigefügte Fortschreibung der öffentlich-rechtliche
Vereinbarung zwischen der Stadt Bramsche und dem Landkreis Osnabrück zu
schließen.
Der Kreistag hat der Anpassung der Vereinbarung in
seiner Sitzung am 19. Juni 2017 einstimmig zugestimmt.