Betreff
Mandatsverlust durch Verlust der Wählbarkeit im Ortsrat Bramsche
Vorlage
WP 16-21/0253
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

 

Herr Henning Kirchner hat seit dem 01.10.2017 keinen Wohnsitz im Ortsteil Bramsche mehr. Zu den Voraussetzungen der Wählbarkeit gehört gem. § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Nieders. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) das Vorliegen eines Wohnsitzes in der Kommune bzw. in entsprechender Anwendung für den Ortsrat, ein Wohnsitz im entsprechenden Ortsteil.

Durch seinen Wegzug aus dem Gebiet des Ortsteils Bramsche hat Herr Kirchner somit seine Wählbarkeit für den Ortsrat Bramsche verloren.

 

Nach § 52 Abs. 2 NKomVG hat der Ortsrat das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen des Sitzverlustes zu Beginn seiner nächsten Sitzung durch Beschluss festzustellen. Dem betroffenen Ortsratsmitglied ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Das Mandat endet mit diesem Beschluss.

 

Herr Kirchner wurde für die Kommunalwahl am 11.09.2016 durch den Wahlvorschlag der Partei SPD aufgestellt. Nachrückerin ist die auf Wahlvorschlag der SPD gewählte Frau Heike Schwenteck, Breuelstr. 11, 49565 Bramsche.


Beschlussvorschlag:

 

Es wird festgestellt, dass die Mitgliedschaft des Ortsratsmitglieds Herr Henning Kirchner durch Verlust der Wählbarkeit nach § 52 Abs. 1 Nr. 2 Nieders. Kommunalverfassungsgesetz beendet ist.