Betreff
Einziehung einer Teilfläche eines Wegeflurstückes im Ortsteil Lappenstuhl
Vorlage
WP 16-21/0248
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

 

Die einzuziehende Fläche ist in der Anlage kenntlich gemacht worden. Sie befindet sich in der Gemarkung Schleptrup, innerhalb der Ortsgrenzen des Ortsteiles Lappenstuhl.

Die Widmung des Weges für den öffentlichen Verkehr erfolgte durch Aufstellung des Straßenbestandsverzeichnisses von Schleptrup im Dezember 1968. 

Die 28m lange Wegefläche zwischen dem Flurstück 21/57 (Spechtstr.) und dem Eimündungsbereich K 160 - Lutterdamm/Kanalstraße ist dem öffentlichen Verkehr uneingeschränkt gewidmet. Dieses Teilstück ist nicht mehr als Wegefläche zu erkennen. Eine verkehrsmäßige Anbindung an den Lutterdamm – K 160  ist dort weder vorhanden, noch beabsichtigt.

Die Einziehung einer Straße oder Wegefläche soll nach § 8 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) erfolgen, wenn sie keine Verkehrsbedeutung mehr hat, oder überwiegende Gründe des öffentlichen Wohls für ihre Beseitigung vorliegen. Diese Voraussetzungen sind hier erfüllt.

Die Zuständigkeit für die Einziehung durch die Stadt Bramsche als Baulastträger ist gegeben.

Die Absichtserklärung zur Einziehung laut Vorlage WP 16-21/0093 wurde vom Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 21.06.2017 beschlossen. Der Beschluss einschließlich des Planausschnittes wurde am 27.06.2017 in den Bramscher Nachrichten bekannt gemacht mit dem Hinweis, dass die Planunterlagen mit der Darstellung der zur Einziehung vorgesehenen Straßenfläche innerhalb von 3 Monaten, also bis einschließlich 27.09.2017 im Rathaus der Stadt Bramsche, Hasestr. 11, 49565 Bramsche, Zimmer O.53, während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden können.

Bis zum heutigen Tage sind keine Bedenken oder Einwände in dieser Angelegenheit eingegangen, so dass hiermit das Einziehungsverfahren abgeschlossen werden kann.

Die Einziehung wird wirksam mit dem Tage der Bekanntmachung, spätestens jedoch mit dem Zeitpunkt, in dem sie dem öffentlichen Verkehr tatsächlich entzogen wird.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Das Wegeflurstück 170 der Flur 3, Gemarkung Schleptrup, eingetragen im Straßenbestandsverzeichnis von Schleptrup unter der Nummer 5, wird gemäß § 8 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) von seinem südlichen Anfangspunkt (südl. Flurstücksgrenze des Flurstücks 170, Flur 3, Gemarkung Schleptrup) aus über eine Strecke von 28 Metern bis zur Einmündung Spechtstraße (nordwestl. Grenzpunkt des Flurstücks 21/59), Flur 3, Gemarkung Schleptrup) eingezogen. Der anliegende Plan ist Bestandteil des Beschlusses.