Betreff
Einziehung eines Weges im Ortsteil Ueffeln
Vorlage
WP 16-21/0244
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

 

Die einzuziehende Wegefläche ist in der Anlage kenntlich gemacht worden. Die Widmung erfolgte mit der Aufstellung des Straßenbestandsverzeichnisses von Ueffeln im Dezember 1968. Durch Ratsbeschluss vom 10.03.1983 wurde die Widmung auf die Benutzung durch Fahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft beschränkt. Sowohl der Weg als auch die vorhandene Zufahrt von der

K 164 sind inzwischen so zugewachsen, dass ein Befahren selbst durch Forstfahrzeuge kaum noch möglich ist.

Die Firma Hollweg, Kümpers & Comp. hat ihr Interesse an einem Erwerb der Fläche bekundet, um Rangiervorgänge auf ihrem Firmengelände optimieren zu können. Um den Grundstücksverkauf realisieren zu können, ist zunächst das Entwidmungsverfahren notwendig.

Die Einziehung einer Straße oder Wegefläche soll nach § 8 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) erfolgen, wenn sie keine Verkehrsbedeutung mehr hat, oder überwiegende Gründe des öffentlichen Wohls für ihre Beseitigung vorliegen. Diese Voraussetzungen sind hier erfüllt.

Darüber hinaus hat der unmittelbare Anlieger der betroffenen Fläche, Herr Volker Mohrahrend,  schriftlich erklärt, keine Einwände gegen die Entwidmung zu haben.

Die Zuständigkeit für die Einziehung durch die Stadt Bramsche als Baulastträger ist gegeben.

Die Absichtserklärung zur Einziehung laut Vorlage WP 16-21/0142 wurde vom Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 21.06.2017 beschlossen. Der Beschluss einschließlich des Planausschnittes wurde am 27.06.2017 in den Bramscher Nachrichten bekannt gemacht mit dem Hinweis, dass die Planunterlagen mit der Darstellung der zur Einziehung vorgesehenen Straßenfläche innerhalb von 3 Monaten, also bis einschließlich 27.09.2017 im Rathaus der Stadt Bramsche, Hasestr. 11, 49565 Bramsche, Zimmer O.53, während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden können.

Bis zum heutigen Tage sind keine Bedenken oder Einwände in dieser Angelegenheit eingegangen, so dass hiermit das Einziehungsverfahren abgeschlossen werden kann.

Die Einziehung wird mit dem Tage der Bekanntmachung wirksam, spätestens jedoch mit dem Zeitpunkt, in dem die Fläche dem öffentlichen Verkehr tatsächlich entzogen wird.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Das Wegeflurstück 104 der Flur 17, Gemarkung Ueffeln, eingetragen im Straßenbestandsverzeichnis von Ueffeln unter der Nr. 101, wird gemäß § 8 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) vollständig eingezogen. Der anliegende Plan ist Bestandteil des Beschlusses.