Sachverhalt / Begründung:
Von der Wibera
Wirtschaftsberatung, Düsseldorf ist eine Überprüfung der
Kanalbenutzungsgebühren vorgenommen worden. Das Gutachten ist als Anlage
beigefügt.
Ergebnis dieser
Überprüfung ist, dass der Gebührensatz pro 1 m³ normalverschmutztes
Schmutzwasser um 0,05 € auf 1,91 € gesenkt werden kann. Der Gebührensatz für
Niederschlagswasser kann um 0,06 € auf 0,25 € pro angeschlossenen m² gesenkt
werden.
Der Gebührensatz für
unverschmutztes Kühl- und Grundwasser
wird um 0,08 € auf 0,43 € gesenkt. Der Gebührensatz für die Zusatzgebühren von
Abwasser mit einem erhöhten Verschmutzungsgrad muss um 0,08 € auf 0,66 €
angehoben werden.
Im Einzelnen ergeben sich
die folgenden Gebührensätze:
1)
für das Einleiten von 1 m³ Schmutzwasser
(§ 14 Abs. 1 Ziff. 1) 1,91
€ (vorher: 1,96 €)
2)
für das Einleiten von Niederschlagswasser
(§ 14
Abs. 1 Ziff. 2) pro m² jährlich 0,25
€ (vorher: 0,31 €)
3)
für das Einleiten von 1 m³ Kühl- und
Grundwasser
(§ 14 Abs. 1 Ziff. 3) 0,43
€ (vorher: 0,51 €)
4)
für das Einleiten von Abwasser mit einem
erhöhten
Verschmutzungsgrad (§ 14 Abs. 7
Ziff. 1) werden die Zusatzgebühren
für
1 m³ Schmutzwasser wie folgt berechnet:
(CSB
[mg O2/l] – 1.000 [mg O2/l]) * 0,66 € (vorher: 0,58
€)/1.000 [mg O2/l]
Es wird empfohlen, die
anliegende Satzung mit Wirkung vom 01.01.2018 zu beschließen.
Herr Gutsche, Wibera Düsseldorf wird die Gebührenkalkulation in der Sitzung erläutern.
Beschlussvorschlag:
Die 16. Änderungssatzung
zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die
Abwasserbeseitigung der Stadt Bramsche (Abgabensatzung für die
Abwasserbeseitigung = AGS) vom 06.12.2001, zuletzt geändert am 08.12.2016, wird
in der anliegenden Fassung beschlossen.