Betreff
Bebauungsplan Nr. 133 "Innenstadt III", mit örtlichen Bauvorschriften, 1. Änderung
Satzungsbeschluss gem. § 10 Baugesetzbuch (BauGB)
- Bezugsvorlage WP 16-21/0166
Vorlage
WP 16-21/0233
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

Im Rahmen der Beschlussvorlage WP 16-21/0166 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt der Stadt Bramsche, den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 133 „Innenstadt III“, 1. Änderung, am 10.08.2017 beschlossen. Mit gleicher Vorlage hat der Verwaltungsausschuss der Stadt Bramsche am 24.08.2017 die Auslegung des vorgenannten Bebauungsplanes beschlossen. Die Aufstellung erfolgte im vereinfachten Verfahren gemäß §13a BauGB (als Bebauungsplan der Innenentwicklung). Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und dem Umweltbericht nach § 2a BauGB wurde abgesehen, sowie einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange gem. § 3 (1) und § 4 (1 ) BauGB.

 

Nach Veröffentlichung in den Bramscher Nachrichten, durch Aushang im Rathaus am 02.09.2017 und durch E-Mail-Versand am 08.09.2017 wurde den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange die Gelegenheit gegeben, sich bis spätestens 13.10.2017 zum Planentwurf und der Begründung zu äußern. Des Weiteren hat der o. g. Bebauungsplan in der Zeit vom 11.09.2017 bis einschließlich 13.10.2017 im Rathaus der Stadt Bramsche, Fachbereich 4 – Stadtentwicklung, Bau und Umwelt, ausgelegen. Das vorliegende Abwägungsmaterial ergibt sich aus den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange.

 

Die 1. Änderung des Bebauungsplanes schafft die Voraussetzungen für eine Erweiterung des bestehenden Schulgebäudes an der Heinrichstraße. Diese Erweiterung ist für die zusätzliche Ansiedlung  der Realschule am Standort der bisherigen Hauptschule zwingend erforderlich.

 

Innerhalb des Sondergebietes entlang der Maschstraße werden nunmehr die planungsrechtlichen Rahmenbedingungen zur Errichtung eines Elektronikmarktes kombiniert mit einem Non-Food-Discounter, ein Markt für Aktionsware und Sonderposten, geschaffen.

 

Nach Prüfung und Würdigung des Abwägungsmaterials wird empfohlen, den Bebauungsplan Nr. 133 „Innenstadt III“, mit örtlichen Bauvorschriften, 1. Änderung in der vorliegenden Fassung einschließlich der Begründung als Satzung gem. § 10 BauGB zu beschließen.


Beschlussvorschlag:

 

  1. Die im Rahmen des Planverfahrens  vorgebrachten und soweit abwägungsbeachtlich – in der beigefügten Anlage aufgelisteten Anregungen und Hinweise werden zur Kenntnis genommen und jeweils entsprechend der Spalte „Abwägung/ Beschlussempfehlung“ beschieden. Die in der Anlage aufgeführten Stellungnahmen sind Bestandteil des Satzungsbeschlusses.

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 133 „Innenstadt III“ mit örtlichen Bauvorschriften, 1. Änderung, wird gemäß § 10 BauGB in der vorliegenden Fassung als Satzung beschlossen, zudem die beigefügte Begründung.