Betreff
Ernennung des stellvertretenden Stadtbrandmeisters der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bramsche
Vorlage
WP 16-21/0231
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

Mit Ablauf des 20. Dezember 2017 endet die Amtszeit des derzeitigen stellvertretenden Stadtbrandmeisters der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bramsche, Herrn Wilfried Menke, durch Zeitablauf.

 

In der Versammlung der Ortsbrandmeister und stellvertretenden Ortsbrandmeister  am 16. Oktober 2017 wurde Herr Wilfried Menke für eine weitere Amtszeit als stellvertretender Stadtbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bramsche gemäß § 20 Abs. 5 des Niedersächsischen Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr (Niedersächsisches Brandschutzgesetz – NBrandSchG) vorgeschlagen.

 

Die nach § 20 Abs. 3 des NBrandSchG erforderlichen Voraussetzungen werden von Herrn Menke erfüllt. Zu diesen Voraussetzungen gehören die persönliche und fachliche Eignung, praktische Erfahrungen im Feuerwehrdienst und die erfolgreiche Teilnahme an den vorgeschriebenen Ausbildungslehrgängen an einer zentralen Ausbildungseinrichtung eines Landes.

 

Herr Menke wurde bereits seit dem 13. August 2010 kommissarisch mit der Wahrnehmung der Funktion des stellvertretenden Stadtbrandmeisters betraut und ab dem 21. Dezember 2011, nach dem die Voraussetzungen für die Ernennung zum stellvertretenden Stadtbrandmeister vorlagen, zum Ehrenbeamten ernannt.

 

Seitens des Herrn Kreisbrandmeisters Cornelis van de Water bestehen gegen die Ernennung von Herrn Menke zum stellvertretenden Stadtbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bramsche keine Bedenken.

 

Nach § 20 Abs. 4 NBrandSchG beschließt der Rat der Stadt Bramsche über die Ernennung. Der Vorgeschlagene ist dann in das Ehrenbeamtenverhältnis zur Stadt Bramsche auf die Dauer von sechs Jahren zu berufen. Herr Menke vollendet das 63. Lebensjahr am 26. August 2023. Nach der derzeit gültigen Regelung (§ 20 Abs. 4 des Nds. Brandschutzgesetzes) würde die Amtszeit von Herrn Menke am 31. August 2023 enden. Ein derzeitiger Entwurf zur Änderung des Nds. Brandschutzgesetzes sieht die Anhebung der Altersgrenze vom 63. Lebensjahr auf das 67. Lebensjahr vor. Die Verabschiedung der Änderung durch den Nds. Landtag steht noch aus.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bramsche beschließt, Herrn Wilfried Menke zum stellvertretenden Stadtbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bramsche zu ernennen und für die Dauer von sechs Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen.