Sachverhalt / Begründung:
Durch die Einführung der digitalen Gremienarbeit am 01.10.2017 ist eine Änderung der Geschäftsordnung am Ende des Parallelbetriebes zum 01.04.2018 notwendig.
Die Änderungen betreffen ausschließlich § 1 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Rates. In der Anlage zu dieser Beschlussvorlage wurde eine Synopse mit den wesentlichen Änderungen zur Übersicht erstellt.
Darüber hinaus wurde die Geschäftsordnung zusammen mit dem Arbeitskreis für die digitale Gremienarbeit erarbeitet. Den Fraktionen SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Die Linke wurde ein Verwaltungsentwurf vorgestellt und eingehend erörtert.
Änderungswünsche der Fraktionen sind in die Vorlage eingeflossen.
1. Änderung vom 07.12.2017
zur Geschäftsordnung
des Rates
vom 03. November 2016
Aufgrund des § 69 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der Fassung vom 17. Dezember 2010 (Nds. GVBl. S.576) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 02.03.2017 (Nds. GVBl. S. 48) hat der Rat der Stadt Bramsche in seiner Sitzung am 07. Dezember 2017 folgende Änderung seiner Geschäftsordnung beschlossen:
§ 1
Einberufung des Rates
(2a) Die Einladung, Tagesordnung und Vorlagen für die Sitzungen werden
den Ratsmitgliedern über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt. Ergänzend
werden die Ratsmitglieder durch ein elektronisches Dokument (E-Mail) unter
Mitteilung der Tagesordnung eingeladen. Die Ratsfrauen und Ratsherren sind
verpflichtet, Änderungen ihrer Anschrift oder E-Mail-Adresse usw. umgehend dem
Bürgermeister mitzuteilen.
(2b) Ratsmitglieder können durch schriftliche Erklärung verlangen,
dass sie Einladungen und andere Sitzungsunterlagen schriftlich erhalten.
(2c) Die Ladung der Ortsratsmitglieder sowie die Mitglieder der
Ratsausschüsse, welche nicht dem Rat angehören, erfolgt schriftlich. Auf Wunsch
kann die Übermittlung der Ladung und der Vorlagen sowie der Protokolle für
diese Gremienmitglieder ausschließlich elektronisch erfolgen.
§ 2
In Kraft treten
Die Änderung der Geschäftsordnung tritt am 01.04.2018 in Kraft.
Gleichzeitig treten die entsprechenden Vorschriften aus § 1 Abs. 2 der Geschäftsordnung vom 03.11.2016 außer Kraft.
Bramsche, den 7. Dezember 2017
STADT BRAMSCHE
Pahlmann
Bürgermeister
Synopse
zur Änderung der Geschäftsordnung
§ 1 Abs.
2 der Geschäftsordnung des Rates erhält folgende Fassung:
Ursprungsfassung |
Änderungen |
(2) Die Ladung erfolgt grundsätzlich schriftlich. Auf Wunsch eines
Mitglieds des Rates kann die Übermittlung der Ladung und der Vorlagen sowie
der Protokolle für dieses Ratsmitglied ausschließlich elektronisch erfolgen. |
(2a) Die Einladung, Tagesordnung und Vorlagen für die Sitzungen werden
den Ratsmitgliedern über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt. Ergänzend
werden die Ratsmitglieder durch ein elektronisches Dokument (E-Mail) unter
Mitteilung der Tagesordnung eingeladen. Die Ratsfrauen und Ratsherren sind
verpflichtet, Änderungen ihrer Anschrift oder E-Mail-Adresse usw. umgehend
dem Bürgermeister mitzuteilen. (2b) Ratsmitglieder können durch schriftliche Erklärung verlangen,
dass sie Einladungen und andere Sitzungsunterlagen schriftlich erhalten. (2c) Die Ladung der Ortsratsmitglieder sowie die Mitglieder der
Ratsausschüsse, welche nicht dem Rat angehören, erfolgt schriftlich. Auf
Wunsch kann die Übermittlung der Ladung und der Vorlagen sowie der Protokolle
für diese Gremienmitglieder ausschließlich elektronisch erfolgen. |
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bramsche beschließt die vorliegende Änderung der Geschäftsordnung.