Betreff
1. Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Bramsche
Vorlage
WP 16-21/0227
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

 

Durch die Einführung der digitalen Gremienarbeit am 01.10.2017 ist eine Änderung der Geschäftsordnung am Ende des Parallelbetriebes zum 01.04.2018 notwendig.

 

Die Änderungen betreffen ausschließlich § 1 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Rates. In der Anlage zu dieser Beschlussvorlage wurde eine Synopse mit den wesentlichen Änderungen zur Übersicht erstellt.

 

Darüber hinaus wurde die Geschäftsordnung zusammen mit dem Arbeitskreis für die digitale Gremienarbeit erarbeitet. Den Fraktionen SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Die Linke wurde ein Verwaltungsentwurf vorgestellt und eingehend erörtert.

 

Änderungswünsche der Fraktionen sind in die Vorlage eingeflossen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1. Änderung vom 07.12.2017

zur Geschäftsordnung des Rates

vom 03. November 2016

 

 

Aufgrund des § 69 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der Fassung vom 17. Dezember 2010 (Nds. GVBl. S.576) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 02.03.2017 (Nds. GVBl. S. 48) hat der Rat der Stadt Bramsche in seiner Sitzung am 07. Dezember 2017 folgende Änderung seiner Geschäftsordnung beschlossen:

 

 

§ 1

 

Einberufung des Rates

 

(2a)    Die Einladung, Tagesordnung und Vorlagen für die Sitzungen werden den Ratsmitgliedern über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt. Ergänzend werden die Ratsmitglieder durch ein elektronisches Dokument (E-Mail) unter Mitteilung der Tagesordnung eingeladen. Die Ratsfrauen und Ratsherren sind verpflichtet, Änderungen ihrer Anschrift oder E-Mail-Adresse usw. umgehend dem Bürgermeister mitzuteilen.

 

(2b)    Ratsmitglieder können durch schriftliche Erklärung verlangen, dass sie Einladungen und andere Sitzungsunterlagen schriftlich erhalten.

 

(2c)    Die Ladung der Ortsratsmitglieder sowie die Mitglieder der Ratsausschüsse, welche nicht dem Rat angehören, erfolgt schriftlich. Auf Wunsch kann die Übermittlung der Ladung und der Vorlagen sowie der Protokolle für diese Gremienmitglieder ausschließlich elektronisch erfolgen.

 

 

 

§ 2

 

In Kraft treten

 

Die Änderung der Geschäftsordnung tritt am 01.04.2018 in Kraft.

 

Gleichzeitig treten die entsprechenden Vorschriften aus § 1 Abs. 2 der Geschäftsordnung vom 03.11.2016 außer Kraft.

 

 

Bramsche, den 7. Dezember 2017

 

STADT BRAMSCHE

 

 

 

Pahlmann

Bürgermeister

 


 

Synopse zur Änderung der Geschäftsordnung

 

§ 1 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Rates erhält folgende Fassung:

                                                                                                                                                                       

 

 

Ursprungsfassung

 

 

Änderungen

 

(2)  Die Ladung erfolgt grundsätzlich schriftlich. Auf Wunsch eines Mitglieds des Rates kann die Übermittlung der Ladung und der Vorlagen sowie der Protokolle für dieses Ratsmitglied ausschließlich elektronisch erfolgen.

 

(2a)    Die Einladung, Tagesordnung und Vorlagen für die Sitzungen werden den Ratsmitgliedern über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt. Ergänzend werden die Ratsmitglieder durch ein elektronisches Dokument (E-Mail) unter Mitteilung der Tagesordnung eingeladen. Die Ratsfrauen und Ratsherren sind verpflichtet, Änderungen ihrer Anschrift oder E-Mail-Adresse usw. umgehend dem Bürgermeister mitzuteilen.

(2b)    Ratsmitglieder können durch schriftliche Erklärung verlangen, dass sie Einladungen und andere Sitzungsunterlagen schriftlich erhalten.

(2c)    Die Ladung der Ortsratsmitglieder sowie die Mitglieder der Ratsausschüsse, welche nicht dem Rat angehören, erfolgt schriftlich. Auf Wunsch kann die Übermittlung der Ladung und der Vorlagen sowie der Protokolle für diese Gremienmitglieder ausschließlich elektronisch erfolgen.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bramsche beschließt die vorliegende Änderung der Geschäftsordnung.