Betreff
37. Änderung des Flächennutzungsplanes – Erweiterung der Sonderbaufläche im Ortsteil Hesepe
- Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
Vorlage
WP 16-21/0174
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

 

Im Rahmen der 37. Flächennutzungsplanänderung soll eine Erweiterung der dargestellten Sonderbaufläche S3 mit der Zweckbestimmung „Grenzdurchgangslager“ im Bereich der Landesaufnahmebehörde (LAB) vorbereitet werden (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 BauNVO). Die Erweiterung umfasst das Flurstück 37/4, Gemarkung Hesepe, mit einer Fläche von rd. 2,5 ha.

 

Bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes sind die Flächen aus dem Flächennutzungsplan gem. § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB zu entwickeln. Der wirksame Flächennutzungsplan stellt für den Änderungs-bereich Flächen für die Landwirtschaft und Waldflächen dar. Aus diesen Gründen ist parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 166 „Im Rehhagen“ mit örtlichen Bauvorschriften eine Flächennutzungsplanänderung durchzuführen.

 

Diese vorbereitende Bauleitplanung soll im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 166 „Im Rehhagen“ vertieft und detailliert ausgearbeitet werden. Ziel der Planung ist eine geordnete städtebauliche Entwicklung einzuleiten und Planungssicherheit für den Standort der LAB zu schaffen. Eigentümer der Flächen ist die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), die mit dem Land Niedersachsen Verhandlungen zur Übertragung der Eigentumsverhältnisse führt.

 

Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB ist für die Belange des Umweltschutzes nach § 3 Abs. 6 Nr. 7 und § 1 a BauGB eine Umweltprüfung durchzuführen, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.

 

Die Öffentlichkeit ist möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten. Hierfür findet eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB statt.

 

Ferner sind gemäß § 4 Abs. 1 BauGB die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu unterrichten und zur Äußerung insbesondere auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 aufzufordern.

 

Der genaue Geltungsbereich ist in dem beigefügten Lageplan gekennzeichnet. Nach der fort-laufenden Nummerierung handelt es sich um die 37. Flächennutzungsplanänderung.

 


Beschlussvorschlag:

 

1.    Die 37. Änderung des Flächennutzungsplanes wird gem. § 2 Abs. 1 BauGB aufgestellt.

 

2.    Für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1 a BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt. Dabei werden die voraussichtlich erheblichen Umwelt-auswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet.

 

3.    Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird durchgeführt.

 

4.    Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt wird, werden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 1 BauGB unterrichtet und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgefordert.

 

5.    Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück 37/4, Gemarkung Hesepe, südwestlich an-grenzend an die vorhandene Sonderbaufläche, das Gelände der Landesaufnahmebehörde (LAB). Die genaue Abgrenzung ist in der beiliegenden Anlage gekennzeichnet. Der wirksame Flächennutzungsplan soll im Geltungsbereich der 37. Änderung aufgehoben werden.