Betreff
Bebauungsplan Nr. 79 "Zwischen Lutterdamm und Rijswijeker Straße", mit örtlichen Bauvorschriften, 6. Änderung
- Satzungsbeschluss gem. § 10 Baugesetzbuch (BauGB)
- BezugsvorlagenNr. WP 16-21/0106
Vorlage
WP 16-21/0150
Aktenzeichen
61-26-79.6
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

Im Rahmen der Beschlussvorlage WP 16 - 21/0106 haben der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt in öffentlicher Sitzung am 22.03.2017 und der Verwaltungsausschuss am 23.03.2017 die Aufstellung und Auslegung des Bebauungsplanes beschlossen. Die Aufstellung erfolgte im vereinfachten Verfahren gemäß §13 BauGB. Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und dem Umweltbericht nach § 2a BauGB wurde abgesehen.

 

Nach Veröffentlichung in den Bramscher Nachrichten, durch Aushang im Rathaus am 08.04.2017 und durch E-Mail-Versand am 13.04.2017 wurde den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange die Gelegenheit gegeben, sich bis spätestens zum 19.05.2017 zum Planentwurf und der Begründung zu äußern. Des Weiteren hat der o. g. Bebauungsplan in der Zeit vom 18.04.2017 bis einschließlich 19.05.2017 im Rathaus der Stadt Bramsche, Fachbereich 4 – Stadtentwicklung, Bau und Umwelt, ausgelegen.

 

Während der Auslegungszeit sind keine abwägungsrelevanten Anregungen oder Hinweise zur Bebauungsplanänderung eingegangen.

 

Es wird empfohlen, den Bebauungsplan Nr. 79 „Zwischen Lutterdamm und Rijswijker Straße“, mit örtlichen Bauvorschriften, 6. Änderung, in der vorliegenden Fassung einschließlich der Begründung als Satzung gem. § 10 BauGB zu beschließen.


Beschlussvorschlag:

 

  1. Im Rahmen des Planverfahrens  wurden keine Anregungen und Hinweise vorgebracht.

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 79 „Zwischen Lutterdamm und Rijswijker Straße“ mit örtlichen Bauvorschriften, 6. Änderung, wird gemäß § 10 BauGB in der vorliegenden Fassung als Satzung beschlossen, zudem die beigefügte Begründung.