- Satzungsbeschluss gem. § 10 Baugesetzbuch (BauGB)
- BezugsvorlagenNr. WP 16-21/0106
Sachverhalt / Begründung:
Im Rahmen der Beschlussvorlage WP 16 - 21/0106 haben der Ausschuss für
Stadtentwicklung und Umwelt in öffentlicher Sitzung am 22.03.2017 und der
Verwaltungsausschuss am 23.03.2017 die Aufstellung und Auslegung des
Bebauungsplanes beschlossen. Die Aufstellung erfolgte im vereinfachten
Verfahren gemäß §13 BauGB. Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und
dem Umweltbericht nach § 2a BauGB wurde abgesehen.
Nach Veröffentlichung in den Bramscher Nachrichten, durch Aushang im
Rathaus am 08.04.2017 und durch E-Mail-Versand am 13.04.2017 wurde den Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange die Gelegenheit gegeben, sich bis
spätestens zum 19.05.2017 zum Planentwurf und der Begründung zu äußern. Des
Weiteren hat der o. g. Bebauungsplan in der Zeit vom 18.04.2017 bis
einschließlich 19.05.2017 im Rathaus der Stadt Bramsche, Fachbereich 4 –
Stadtentwicklung, Bau und Umwelt, ausgelegen.
Während der Auslegungszeit sind keine abwägungsrelevanten Anregungen oder
Hinweise zur Bebauungsplanänderung eingegangen.
Es wird empfohlen, den Bebauungsplan Nr. 79 „Zwischen Lutterdamm und
Rijswijker Straße“, mit örtlichen Bauvorschriften, 6. Änderung, in der
vorliegenden Fassung einschließlich der Begründung als Satzung gem. § 10 BauGB
zu beschließen.
Beschlussvorschlag:
- Im
Rahmen des Planverfahrens wurden
keine Anregungen und Hinweise vorgebracht.
- Der
Bebauungsplan Nr. 79 „Zwischen Lutterdamm und Rijswijker Straße“ mit
örtlichen Bauvorschriften, 6. Änderung, wird gemäß § 10 BauGB in der
vorliegenden Fassung als Satzung beschlossen, zudem die beigefügte
Begründung.