Betreff
Realisierungswettbewerb - Sanierungsgebiet "Bahnhofsumfeld"
Vorlage
WP 16-21/0144
Art
Mitteilungsvorlage

Sachverhalt / Begründung:

 

Als eine der ersten Maßnahmen für das Sanierungsgebiet „Bahnhofsumfeld“ soll ein städtebaulicher Wettbewerb durchgeführt werden. Die Ergebnisse des Wettbewerbs stellen die Grundlage für alle weiteren Planungs- und Umsetzungsschritte dar. Die Rahmenbedingungen, als Grundlage für die Auslobungsunterlagen werden derzeit von der Verwaltung und dem Sanierungsträger DSK vorbereitet.

 

Vorgesehen ist ein Realisierungswettbewerb als nicht offenes Verfahren über das gesamte Sanierungsgebiet.

 

Die im Rahmen des Wettbewerbs eingereichten Arbeiten werden durch ein Preisgericht bewertet. Das erforderliche Preisgericht besteht aus Sach- und Fachpreisrichtern, wobei die Fachpreisrichter in der Regel eine Stimmenmehrheit besitzen. Zusätzlich sind Vertreter der jeweiligen Gruppen zu benennen. Vorgesehen sind 6 Sachpreisrichter sowie 7 Fachpreisrichter. Für beide Gruppen sind zudem jeweils 2 Vertreter zu benennen.

 

Die Sachpreisrichter werden von den Vertretern der politischen Parteien und dem Bürgermeister gestellt. Die Fachpreisrichter setzen sich aus Mitgliedern der jeweiligen Architektenkammern zusammen und sind Experten der Fachrichtung Architektur, Landschaftsarchitektur und Stadtplanung.

 

Für die Auslobungsunterlagen sind die jeweiligen Preisrichter und die Vertreter zu benennen. In der Vergangenheit sind alle großen Baumaßnahmen über Realisierungswettbewerbe durchgeführt worden. Als Sachpreisrichter sind in der Vergangenheit in der Regel neben dem Bürgermeister sowie dem Vorsitzenden des Stadtentwicklungsausschusses die Fraktionsvorsitzenden benannt worden. Die Durchführung des Realisierungswettbewerbs soll mit einer intensiven Öffentlichkeitsarbeit einhergehen. Hierzu ist zunächst ein ganztägiger Workshop mit interessierten und beteiligten Bürgerinnen und Bürgern geplant. Voraussichtlich soll dieser am 02.09.2017 stattfinden. Bis ca. Mitte September 2017 soll nach Einarbeitung der Ergebnisse des Workshops mit den Bramscher Bürgerinnen und Bürgern die Auslobung des Wettbewerbs fertiggestellt sein. Bereits Ende Oktober 2017 ist eine entsprechende Preisgerichtsvorbesprechung bzw. ein Kolloquium mit den am Wettbewerb beteiligten Büros geplant. Die Wettbewerbsbearbeitung der Büros (hier ist eine Anzahl von ca. 20 Teilnehmern angestrebt) soll vom 01.11. – 20.12.2017 stattfinden. Im Januar 2018 ist die Vorprüfung der eingereichten Wettbewerbsergebnisse geplant. Ferner sollte das Preisgericht voraussichtlich am 06.02.2018 ganztägig tagen.

 

Die Arbeit des Preisgerichts ist in der „Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW) 2013“ geregelt. Hier heißt es unter

 

§ 6 RPW 2013 – Preisgericht

 

(1) Zusammensetzung und Qualifikation

 

Das Preisgericht darf nur aus natürlichen Personen bestehen, die von den Teilnehmern des Wettbewerbs unabhängig sind. Die Mitglieder des Preisgerichts haben ihr Amt persönlich und unabhängig allein nach fachlichen Gesichtspunkten auszuüben.

 

Der Auslober bestimmt die Preisrichter und Stellvertreter. Zur Sicherstellung der Beschlussfähigkeit beruft der Auslober eine ausreichende Anzahl von Stellvertretern.

 

Das Preisgericht besteht aus Fach- und Sachpreisrichtern. Fachpreisrichter besitzen die fachliche Qualifikation der Teilnehmer. Sachpreisrichter sollen mit der Wettbewerbsaufgabe und den örtlichen Verhältnissen besonders vertraut sein.

 

Bei Wettbewerben der öffentlichen Auslober setzt sich das Preisgericht in der Mehrzahl aus Fachpreisrichtern zusammen; hiervon ist die Mehrheit unabhängig vom Auslober. Die Zahl der Preisrichter ist ungerade.

 

Davon abweichend besteht bei Wettbewerben privater Auslober mindestens die Hälfte der Preisrichter aus Fachpreisrichtern; hiervon ist die Mehrheit unabhängig vom Auslober.

 

(2) Arbeitsweise

 

Das Preisgericht tagt in der Regel nicht öffentlich. Die Fachpreisrichter müssen während der gesamten Preisgerichtssitzung anwesend sein. Bei Ausfall eines Fachpreisrichters beruft das Preisgericht für die gesamte weitere Dauer der Preisgerichtssitzung, bei mehrphasigen Wettbewerben für die Dauer aller Preisgerichtssitzungen, einen stellvertretenden Fachpreisrichter an seine Stelle, der während der bisherigen Sitzung des Preisgerichts ständig anwesend war. Sachpreisrichter können vorübergehend von ihren Stellvertretern ersetzt werden, wenn sie in den Meinungsbildungsprozess eingebunden bleiben, bei mehrphasigen Wettbewerben gilt dies für die Dauer aller Preisgerichtssitzungen.

 

Das Preisgericht entscheidet grundsätzlich mit einfacher Mehrheit, im ersten Wertungsrundgang ist Einstimmigkeit erforderlich. Für Preisrichter besteht Abstimmungszwang.