Betreff
Absichtserklärung zur Einziehung eines Weges im Ortsteil Ueffeln
Vorlage
WP 16-21/0142
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

 

Die einzuziehende Wegefläche ist in der Anlage kenntlich gemacht worden. Die Widmung erfolgte mit der Aufstellung des Straßenbestandsverzeichnisses von Ueffeln im Dezember 1968. Durch Ratsbeschluss vom 10.03.1983 wurde die Widmung auf die Benutzung durch Fahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft beschränkt. Sowohl der Weg als auch die vorhandene Zufahrt von der

K 164 sind inzwischen so zugewachsen, dass ein Befahren selbst durch Forstfahrzeuge kaum noch möglich ist.

Die Firma Hollweg, Kümpers & Comp. hat ihr Interesse an einem Erwerb der Fläche bekundet, um Rangiervorgänge auf ihrem Firmengelände optimieren zu können. Um den Grundstücksverkauf realisieren zu können, ist zunächst das Entwidmungsverfahren notwendig.

Die Einziehung einer Straße oder Wegefläche soll nach § 8 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) erfolgen, wenn sie keine Verkehrsbedeutung mehr hat, oder überwiegende Gründe des öffentlichen Wohls für ihre Beseitigung vorliegen. Diese Voraussetzungen sind hier erfüllt.

Darüber hinaus hat der unmittelbare Anlieger der betroffenen Fläche, Herr Volker Mohrahrend,  schriftlich erklärt, keine Einwände gegen die Entwidmung zu haben.

Die Zuständigkeit für die Einziehung durch die Stadt Bramsche als Baulastträger ist gegeben. Sollte  die Absicht zur Einziehung erklärt werden, so ist sie mindestens 3 Monate vor der eigentlichen Einziehung ortsüblich bekannt zu machen (Veröffentlichung in den Bramscher Nachrichten und auf der Homepage der Stadt Bramsche, und Auslegung zur Einsichtnahme im Rathaus), um jedem, der sich von der beabsichtigten Einziehung betroffen oder gar beeinträchtigt fühlt, Gelegenheit zur Einwendung zu geben. Nach der o.g. Mindestfrist sind weitere Beschlüsse derselben Gremien nötig, um das Einziehungsverfahren abzuschließen. Auch dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt  zu machen. Die Einziehung wird wirksam mit dem Tage der Bekanntmachung, spätestens jedoch mit dem Zeitpunkt, in dem die Fläche dem öffentlichen Verkehr tatsächlich entzogen wird.

 


Beschlussvorschlag:

 

Es wird beabsichtigt, das Wegeflurstück 104 der Flur 17, Gemarkung Ueffeln, eingetragen im Straßenbestandsverzeichnis von Ueffeln unter der Nr. 101, gemäß § 8 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) vollständig einzuziehen. Der anliegende Plan ist Bestandteil des Beschlusses.