Betreff
Waldorfkindergarten Auf dem Vogelbaum
Vorlage
WP 16-21/0131
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

 

Seit dem Jahr 1998 ist das Sozialwerk Evinghausen e. V. Träger des Waldorfkindergartens  Auf dem Vogelbaum. Das Kindergartengrundstück ist seinerzeit von der Stadt Bramsche zweckgebunden zur Verfügung gestellt worden. Der Kindergarten wurde vertragsgemäß vom Sozialwerk Evinghausen e. V. errichtet, wobei  unter anderem ein Baukostenzuschuss der Stadt in Höhe von 1.300.000 DM in die Finanzierung des Vorhabens eingeflossen ist.

 

Vor einigen Monaten suchte das Sozialwerk Evinghausen e. V. das Gespräch mit der Stadt über eine mögliche Übertragung der Trägerschaft des Kindergartens. Hintergrund war zum einen ein erheblicher Sanierungsbedarf des Gebäudes, zum anderen der Umstand, dass sich der Betrieb des Kindergartens  für den  ehrenamtlich organisierten Verein, der sich in erster Linie als Verein der Waldorfschule versteht, als personell und finanziell nicht mehr leistbar darstellte.

 

Parallel dazu hatten Kindergartenleitung und Beschäftigte des Kindergartens einen Verein gegründet, der bereit und in der Lage ist, die Betriebsträgerschaft des Kindergartens zu übernehmen und ihn als Waldorfkindergarten weiterzuführen.

 

Im Laufe der weiteren Gespräche wurde der bauliche Zustand des Kindergartengebäudes eingehend untersucht. Dabei stellte sich ein erheblicher Sanierungsbedarf heraus, der maßgeblich nicht durch unterlassene Bauunterhaltung, sondern offenbar durch anfängliche Planungsfehler bei der Errichtung des Gebäudes verursacht worden ist. Gleichwohl ist eine Grundsanierung des Gebäudes, die über mehrjährige Bauabschnitte erfolgen kann, erheblich wirtschaftlicher als ein vergleichbar großer Neubau eines Kindergartens. Da die Durchführung der Sanierungsmaßnahmen ein professionelles Gebäudemanagement erfordert, über das weder der bisherige Träger noch der neue Verein verfügt, ist die - unentgeltliche -  Übernahme des Gebäudeeigentums durch die Stadt und die Übertragung lediglich der Betriebsträgerschaft auf den neuen Kindergartenträger vorgesehen.

 

Der Betriebsträgervertrag mit dem Verein Auf dem Vogelbaum e. V. sieht entsprechend den Verträgen mit anderen Kindergartenträgern eine Übernahme des nicht durch Einnahmen (Elternbeiträge, Landeszuschüsse etc.) gedeckten Defizits durch die Stadt vor, wobei der Träger verpflichtet ist, die gesetzlich vorgeschriebenen Standards einzuhalten, die Landeszuschüsse in Anspruch zu nehmen, keine über den Tarifen des öffentlichen Dienstes (TVÖD) liegenden Vergütungen zu gewähren und Elternbeiträge nach den Vorgaben der Stadt zu erheben. Damit ist eine den Kindertagesstätten anderer Träger entsprechende Wirtschaftlichkeit gewährleistet. Im Hinblick auf die noch fehlende Erfahrung mit dem neuen Kindergartenträger wird  die Kündigungsfrist, abweichend von anderen Verträgen,  auf sechs Monate zum Ende eines Kindergartenjahres verkürzt.

 

Mit der hier vorgestellten Lösung kann der zurzeit mit 2 Vormittagsgruppen zu je 25 Plätzen, einer Integrationsgruppe mit 18 Plätzen und einer Krippengruppe mit 15 Plätzen vollständig belegte Kindergarten, der sich aufgrund seines guten Betreuungsangebotes und seiner waldorfpädagogischen Ausrichtung großen Zuspruchs bei der Elternschaft erfreut,  mit dem vorhandenen Personal in unveränderter Form  weitergeführt werden.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Betriebsträgerschaft des Waldorfkindergartens Auf dem Vogelbaum wird auf den neu gegründeten Verein Auf dem Vogelbaum e. V. übergeleitet.  Hierzu wird der Vertrag mit dem Sozialwerk Evinghausen e. V. über die Trägerschaft des Kindergartens Auf dem Vogelbaum einvernehmlich zum 31.07.2017 aufgehoben. Mit dem neuen Trägerverein wird ein Betriebsträgervertrag ab dem 01.08.2017 analog den mit anderen Kindergartenträgern bestehenden Verträgen abgeschlossen. Das Eigentum an Grundstück und Gebäude des Kindergartens wird unentgeltlich auf die Stadt Bramsche übertragen.