Betreff
Bebauungsplan Nr. 79 "Zwischen Lutterdamm und Rijswijker Straße" mit örtlichen Bauvorschriften
- Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB in verbindung mit § 13 BauGB sowie Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Vorlage
WP 16-21/0106
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

Durch die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 79 „Zwischen Lutterdamm und Rijswijker Straße“ sind auf städtischen Flächen zusätzliche Bauplätze geschaffen worden. Diese wurden durch die neue Erschließungsstraße „Sneeker Straße“ erschlossen. Um hinsichtlich der späteren Erschließungskosten für den Ausbau der Sneeker Straße die Reihenhäuser entlang der Arnheimer Straße, Deventer Straße, Hengeloer Straße, Haarlemer Straße und Amsterdamer Straße nicht mit zu veranlagen, wurde im Rahmen der 4. Änderung des Bebauungsplanes die vorgenannten Straßen als „Fußweg mit Fahrrecht für die Anlieger“ von der Niedersachsenstraße bis zur Sneeker Straße durchgehend festgesetzt.

 

Auf Antrag eines Anliegers wird beabsichtigt die Utrechter Straße auch mit einem Geh- und Fahrrecht für die Anlieger auszuweisen. Dieser Straßenzug war bei der 4. Änderung des Bebauungsplanes nicht von den Erschließungskosten betroffen, da keine Verbindung zur Sneeker Straße besteht. Mit der 6. Änderung wird der Straßenabschnitt der Utrechter Straße den anderen gleichgestellt.

 

Da durch die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 79 „Zwischen Lutterdamm und Rijswijker Straße“ die Grundzüge der ursprünglichen Planung nicht berührt werden und keine zusätzlichen Auswirkungen auf die Umwelt bzw. die Schutzgüter zu erwarten sind, kann das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB Anwendung finden. Auf die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und die Erstellung eines Umweltberichtes kann im Rahmen dieses Verfahrens verzichtet werden. Weiterhin kann und wird von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und von einer Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.

 

Im Rahmen der ortsüblichen Bekanntmachung der Auslegung wird die Öffentlichkeit über diese Sachverhalte informiert. Inhaltlich berührt von der beschriebenen Veränderung sind lediglich die Grundstückseigentümer. Diese wurden im Vorfeld von der Änderung des Bebauungsplanes informiert.

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB finden im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes statt.

 

Die Verwaltung empfiehlt, den vorliegenden Entwurf für die geplante Bebauungsplanänderung einschl. der Begründung entsprechend des Beschlussvorschlages zu beschließen, die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 a Abs. 2 BauGB parallel zur öffentlichen Auslegung zu beteiligen.

 

 


Beschlussvorschlag:

  1. Die Aufstellung der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 79 „Zwischen Lutterdamm und Rijswijker Straße“ mit örtlichen Bauvorschiften wird gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.

 

  1. Die Aufstellung erfolgt im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB. Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB wird abgesehen. § 4 c BauGB ist nicht anzuwenden.

 

  1. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen.

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 79 „Zwischen Lutterdamm und Rijswijker Straße“ mit örtlichen Bauvorschiften, 6. Änderung und der Entwurf der Begründung werden gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.

 

  1. Gem. § 4 a Abs. 2 BauGB wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

 

  1. Der rechtskräftige Bebauungsplanes Nr. 79 „Zwischen Lutterdamm und Rijswijker Straße“ mit örtlichen Bauvorschiften soll im Geltungsbereich der 6. Änderung dieses Bebauungsplanes gleichzeitig außer Kraft gesetzt werden.

  2. Der Geltungsbereich der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 79 „Zwischen Lutterdamm und Rijswijker Straße“ mit örtlichen Bauvorschiften ist in der beigefügten Anlage gekennzeichnet.