Betreff
Haushalt 2017
Vorlage
WP 16-21/0094
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

 

Der in der Ratssitzung am 07. Dezember 2016 eingebrachte Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2017 schließt im Ergebnishaushalt bei den ordentlichen Erträgen mit 44.867.500 € und den ordentlichen Aufwendungen mit 47.975.100 € unausgeglichen ab.

Hiernach beträgt der planmäßige Fehlbedarf des Haushaltsplanes für 2017 -3.107.600 €. Haushaltsrechtlich gilt der unausgeglichene Haushaltsplan 2017 nach § 110 Abs. 5 NKomVG als ausgeglichen, weil entsprechende Überschussrücklagen aus Vorjahren (rd. 8 Mio. €) vorhanden sind.

Der Finanzhaushalt schließt bei den Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit mit 42.345.600 € und den Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit mit 43.636.800 € ab.

Der Finanzierungssaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit beträgt hiernach -1.291.200 €. Die laufenden Einnahmen des Finanzhaushaltes 2017 reichen somit nicht aus, um alle laufenden Auszahlungen zu finanzieren.

Für die Finanzierung der ordentlichen Tilgungsbeträge für 2017 in Höhe von 2.088.500 € stehen planmäßig keine Mittel zur Verfügung. Der Fehlbetrag wäre erforderlichenfalls über Liquiditätskredite zu finanzieren.

 

Die Einzahlungen für Investitionstätigkeiten betragen 7.376.800 € und die Auszahlungen für Investitionstätigkeit sind mit 11.510.100 € veranschlagt.

 

Die Einzahlungen für Finanzierungstätigkeiten (Kredite) betragen 4.133.300 € und die Auszahlungen für Finanzierungstätigkeiten (Tilgungen) 2.088.500 €. Die Netto-Neuverschuldung (Kreditaufnahme abzüglich Tilgungen) beläuft sich demnach auf 2.044.800 €.

 

Zur Finanzierung der Investitionsmaßnahmen 2017 von insgesamt rd. 11.510.100 € wird somit planmäßig eine Kreditaufnahme von 4.133.300 € erforderlich.

 

Die Hebesätze bei den Grundsteuern (Grundsteuer A = 340 v.H., Grundsteuer B = 350 v.H.) und bei der Gewerbesteuer (370 v.H.) bleiben nach der Erhöhung von 2015 unverändert.

 

Alle wesentlichen Inhalte wurden in dem Vorbericht zusammengefasst.

 

Die Empfehlungen der Ortsräte, der Fachausschüsse sowie weitere Veränderungen bzw. Ergänzungen, die sich seit Einbringung des Haushaltes 2017 ergeben haben, werden nachgereicht bzw. in den Sitzungen des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal, des Verwaltungsausschusses und des Rates vorgelegt.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Haushaltsplan mit seinen Teilhaushalten und Einzelfestsetzungen für das Haushaltsjahr 2017 und die fortgeschriebene Finanzplanung für den Finanzplanungszeitraum 2018 bis 2020 werden angenommen und der Erlass der Haushaltssatzung (siehe Anlage „Haushaltssatzung“), in Gestalt der fortgeschriebenen Veränderungsliste, beschlossen.