- Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Sachverhalt / Begründung:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt hat in seiner Sitzung am 22.11.2016 die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 „Industriegebiet nördlich des Mittellandkanals“ gemeinsam mit der 33. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Ortsteil Achmer beschlossen. Der Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 umfasst eine geplante Erweiterungsfläche der Fa. Lewandowsky (Wohnmobile), Am Kanal, sowie eine daran südlich angrenzende Verkehrsfläche und Dreiecksfläche zwischen der Straße Am Kanal und der Westerkappelner Straße/Mittellandkanal.
Am 01.12.2016 hat der Eigentümer des Grundstückes, August-Bödeker-Straße 8, im Fachbereich Stadtentwicklung und Umwelt der Stadt Bramsche den Antrag gestellt für eine Erweiterung seines Betriebsgeländes an der August-Bödeker-Straße 8, die angrenzenden Flurstücke 16/57 und 16/58, Flur 11, Gemarkung Achmer, in den Geltungsbereich zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 mit aufzunehmen.
Die vorgenannten Flurstücke befinden sich außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 25 „Industriegebiet nördlich des Mittellandkanals“ und sind im wirksamen Flächennutzungsplan als Waldfläche dargestellt. Um den Änderungswünschen sowohl des Grundstückseigentümers, August-Bödeker-Str. 8 als auch der Fa. Lewandowsky (Wohnmobile), Am Kanal, stattzugeben, ist neben der 33. FNP-Änderung nunmehr die Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes erforderlich. Dieses soll mit dem Bebauungsplan Nr. 163 „Am Kanal“ erfolgen.
Gleichzeitig werden die angrenzenden bebauten Flurstücke 16/29, 16/27, 16/25, 16/13 sowie die Stichstraße mit Wendehammer Am Kanal (Flurstück 16/44) in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes einbezogen, um die überbaubaren Flächen an die örtliche städtebauliche Situation anzupassen und städtebaulich neu zu ordnen.
Der genaue Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 163 „Am Kanal“ ist in dem beigefügten Lageplan kenntlich gemacht.
Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB ist
durchzuführen. Dabei ist die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und
Zwecke der Planung und deren voraussichtlichen Auswirkungen öffentlich zu
unterrichten.
Ferner sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren
Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gem. § 4 Abs. 1 BauGB zu
unterrichten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang
und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzufordern.
Bei der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 163 „Am Kanal“ sind gem. § 1
Abs. 6 Nr. 7 BauGB insbesondere die Belange des Umweltschutzes einschl. des
Naturschutzes und der Landschaftspflege zu berücksichtigen und die Vorschriften
des § 1 a BauGB anzuwenden. Dabei sind gem. § 2 Abs. 4 BauGB im Rahmen der
Umweltprüfung die voraussichtlichen Umweltauswirkungen zu ermitteln. Eine
artenschutzrechtliche Prüfung (SAP) sowie die Ausarbeitung eines
landschaftspflegerischen Begleitplanes (LBP) im Rahmen der
naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung sind Bestandteil der Umweltprüfung.
Die Ergebnisse der Umweltprüfung einschl. der SAP sowie das Ergebnis des
landschaftspflegerischen Begleitplanes werden in einem Umweltbericht
beschrieben und bewertet. Der Umweltbericht bildet einen gesonderten Teil der
Begründung.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 163 „Am Kanal“ erfolgt im Parallelverfahren mit der 33. Flächennutzungsplanänderung.
Mit dem Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 163 „Am Kanal“ ist gleichzeitig der Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 „Industriegebiet südlich des Mittellandkanals“ 22.11.2016 aufzuheben.
Die anteiligen Planungskosten werden durch die Antragssteller, die Fa. Lewandowsky und dem Grundstückseigentümer des Grundstückes August-Bödeker-Str. 8 getragen.
Beschlussvorschlag:
- Der Bebauungsplan Nr. 163 „Am Kanal“ wird gem. § 2 Abs. 1 BauGB aufgestellt.
- Für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs.6 Nr. 7 und § 1 a BauGB wird eine Umweltprüfung mit spezieller Artenschutzprüfung (saP) und Eingriffsregelung durchgeführt. Dabei werden die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet.
- Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt wird, werden gem. § 4 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 1 BauGB unterrichtet und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgefordert.
- Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird durchgeführt.
- Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 163 „Am Kanal“ ist der Anlage dieser Vorlage zu entnehmen.
- Der Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 „Industriegebiet nördlich des Mittellandkanals“ vom 22.11.2016 wird mit dem Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 163 „Am Kanal“ aufgehoben.