Betreff
Absichtserklärung zur Einziehung einer Wegefläche im Ortsteil Schleptrup - In der Welle
Vorlage
WP 16-21/0068
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

 

Die einzuziehende Wegefläche ist in der Anlage kenntlich gemacht worden. Sie befindet sich innerhalb des gültigen Bebauungsplanes Nr. 155 „Industrie- und Gewerbegebiet A1 / Schleptrup, in Kraft getreten am 30.04.2016.

Sie wurde gewidmet im Zuge der Aufstellung des Straßenbestandsverzeichnisses von Schleptrup im Dezember 1968 und bekam am 07.06.1979 durch Beschluss des Rates der Stadt Bramsche die Bezeichnung „In der Welle“.

 

Im Zuge der Baumaßnahmen zur Umsetzung des Bebauungsplanes  155 wird die Straße „In der Welle“ zukünftig in ihrem Verlauf verändert und nur noch deutlich verkürzt vorhanden sein.

Die Einziehung einer Straße oder Wegefläche soll nach § 8 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) erfolgen, wenn sie keine Verkehrsbedeutung mehr hat, oder überwiegende Gründe des öffentlichen Wohls für ihre Beseitigung vorliegen. Diese Voraussetzungen sind hier erfüllt.

 

 

Die Zuständigkeit für die Einziehung durch die Stadt Bramsche als Baulastträger ist gegeben.

Sollte die Absicht zur Einziehung erklärt werden, so ist sie mindestens 3 Monate vor der eigentlichen Einziehung ortsüblich bekannt zu machen (Veröffentlichung in den Bramscher Nachrichten), um jedem, der sich von der beabsichtigten Einziehung betroffen oder gar beeinträchtigt fühlt, Gelegenheit zur Einwendung zu geben.

Nach der o.g. Mindestfrist sind weitere Beschlüsse derselben Gremien nötig, um das Einziehungsverfahren abzuschließen. Auch dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Die Einziehung wird wirksam mit dem Tage der Bekanntmachung, spätestens jedoch mit dem Zeitpunkt, in dem die Fläche dem öffentlichen Verkehr tatsächlich entzogen wird.

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Es wird beabsichtig, die Straße „In der Welle“, in ihrem derzeitigen Verlauf bestehend aus Teilbereichen der Flurstücke 67/50, 67/51, 67/52, 67/53, 67/54, 67/48, 67/47 und 67/45, alle Flur 20, Gemarkung  Schleptrup, eingetragen im Straßenbestandsverzeichnis von Schleptrup unter der Nummer 75, gemäß § 8 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) vollständig einzuziehen. Die Neuwidmung und Benennung der zukünftig im Verlauf geänderten und verkleinerten Wegefläche erfolgt in einem gesonderten Verfahren. Der anliegende Plan ist Bestandteil des Beschlusses.