Betreff
Überplanmäßige Ausgabe im Haushaltsjahr 2016 für Umbaumaßnahmen im Schulgebäude Heinrichstraße in Höhe von 60.000 € - 21201-0232000 – Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei Schulen
Vorlage
WP 16-21/0053
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

 

Zum Schuljahresbeginn 2017/2018 werden im Gebäude Heinrichstraße – unabhängig von einer Entscheidung über die zukünftige Struktur der Sekundarschulen in städtischer Trägerschaft – neben den bestehenden Klassen der Hauptschule dann die Jahrgänge 5 und 6 der Realschule mit voraussichtlich 5 Klassen beschult werden müssen. Die vorhandenen allgemeinen Unterrichtsräume werden hierfür zwar ausreichen, jedoch müssen unter anderem für die Schulleitung und –Verwaltung noch weitere Raumbedarfe  gedeckt werden.

In enger Abstimmung mit den  Schulleitungen beider Schulen wurden diesbezüglich bauliche Maßnahmen geplant, die allesamt die bereits im Gebäude vorhandenen und zum Teil bisher nur als Verkehrsflächen dienende Flächen einer neuen Nutzung zuführen.

Mit diesen baulichen Maßnahmen können zusätzlich zum bereits vorhandenen Raumprogramm den Schulen zur Verfügung gestellt werden (siehe hierzu die Anlage „Interims-Maßnahmen Obergeschoss Hauptschule“):

  1. Büro für Schulleitung
  2. Sekretariat
  3. Kopier- und Arbeitsmittelraum
  4. Büro für Beratungslehrer
  5. Büro für Konfliktlotsen
  6. Besprechungsraum
  7. Stuhllager

 

Da die Durchführung dieser baulichen Maßnahmen mit einem geschätzten Kostenaufwand von 60.000 € noch rechtzeitig zum Schuljahresbeginn 2017/2018 erfolgen muss, sind hierfür noch in diesem Haushaltsjahr überplanmäßige Haushaltsmittel in dieser Höhe zur Verfügung zu stellen, für die eine Deckung durch Mehreinnahmen beim Gewerbesteueraufkommen gegeben ist.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat stimmt einer überplanmäßigen  Ausgabe im Haushaltsjahr 2016 für Umbaumaßnahmen im Schulgebäude Heinrichstraße in Höhe von 60.000 €  bei dem Produktsachkonto 21201-0232000 – Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei Schulen – zu. Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen aus Gewerbesteuereinnahmen.