Sachverhalt / Begründung:
Zum Schuljahresbeginn 2017/2018 werden im Gebäude
Heinrichstraße – unabhängig von einer Entscheidung über die zukünftige Struktur
der Sekundarschulen in städtischer Trägerschaft – neben den bestehenden Klassen
der Hauptschule dann die Jahrgänge 5 und 6 der Realschule mit voraussichtlich 5
Klassen beschult werden müssen. Die vorhandenen allgemeinen Unterrichtsräume
werden hierfür zwar ausreichen, jedoch müssen unter anderem für die
Schulleitung und –Verwaltung noch weitere Raumbedarfe gedeckt werden.
In enger Abstimmung mit den Schulleitungen
beider Schulen wurden diesbezüglich bauliche Maßnahmen geplant, die allesamt
die bereits im Gebäude vorhandenen und zum Teil bisher nur als Verkehrsflächen
dienende Flächen einer neuen Nutzung zuführen.
Mit diesen baulichen Maßnahmen können zusätzlich
zum bereits vorhandenen Raumprogramm den Schulen zur Verfügung gestellt werden
(siehe hierzu die Anlage „Interims-Maßnahmen Obergeschoss Hauptschule“):
- Büro für
Schulleitung
- Sekretariat
- Kopier- und
Arbeitsmittelraum
- Büro für
Beratungslehrer
- Büro für
Konfliktlotsen
- Besprechungsraum
- Stuhllager
Da die Durchführung dieser baulichen Maßnahmen mit
einem geschätzten Kostenaufwand von 60.000 € noch rechtzeitig zum
Schuljahresbeginn 2017/2018 erfolgen muss, sind hierfür noch in diesem
Haushaltsjahr überplanmäßige Haushaltsmittel in dieser Höhe zur Verfügung zu
stellen, für die eine Deckung durch Mehreinnahmen beim Gewerbesteueraufkommen
gegeben ist.
Beschlussvorschlag:
Der Rat stimmt einer überplanmäßigen Ausgabe im Haushaltsjahr 2016 für
Umbaumaßnahmen im Schulgebäude Heinrichstraße in Höhe von 60.000 € bei dem Produktsachkonto 21201-0232000 –
Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei Schulen – zu. Die Deckung
erfolgt durch Mehreinnahmen aus Gewerbesteuereinnahmen.