Betreff
Beschluss über eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung für die Wiederherstellung der Sportplatzbeleuchtung in Achmer
Vorlage
WP 16-21/0051
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

 

Im Jahr 2016 hat die Bauverwaltung alle Flutlichtmasten auf den Bramscher Sportplätzen durch eine Fachfirma überprüfen lassen, um festzustellen, ob die Standsicherheit der Flutlichtanlagen nach wie vor gegeben ist. Dabei hat sich herausgestellt, dass die Flutlichtmasten auf dem Sportplatzgelände in Achmer teilweise völlig abgängig sind bzw. sich in einem Zustand befinden, dass innerhalb der nächsten ein bis zwei Jahre ein Austausch erforderlich wäre. Auch die Flutlichtanlage selbst ist überaltert und in keinem guten Zustand. Aus Sicht der Bauverwaltung ist es dringend angeraten, neben den Masten auch die Flutlichtanlage zu erneuern.

 

Da aufgrund des Zustands einiger Masten auch Flutlichtanlagen außer Betrieb genommen werden mussten bzw. Masten umgelegt wurden, ist es wichtig, kurzfristig für Ersatz zu sorgen. Die Verwaltung schlägt für den Haushalt 2017 unter dem Produkt 42401 eine Summe von 45.000,00 € für den Ersatz der Flutlichtanlage in Achmer vor. Um zeitnah mit den Arbeiten beginnen zu können, schlägt die Verwaltung zudem vor, über eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung schon jetzt die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, die Flutlichtanlage anzuschaffen. Entsprechende Mittel stehen unter dem Produkt-Sachkonto 27101.0232000.271-10 (Umbaumaßnahmen Volkshochschule) zur Verfügung, da die Verpflichtungsermächtigung für diese Umbaumaßnahme nicht mehr benötigt wird.


Beschlussvorschlag:

 

Für den Neubau der Flutlichtanlage auf dem Sportplatzgelände in Achmer wird über eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung eine Summe von 45.000,00 € zur Verfügung gestellt. Deckung erfolgt aus dem Produktsachkonto 27101.0232000.271-10 (Umbaumaßnahmen Volkshochschule).