Betreff
Widmungsänderung eines Teilbereiches des Poggenpatts
Vorlage
WP 16-21/0019
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

 

Der in der Anlage kenntlich gemachte umzuwidmende Bereich liegt im Geltungsbereich des gültigen Bebauungsplanes Nr. 45, 3. Änderung  „Zwischen Engterstr. und Malgartener Str.“, in Kraft  getreten am 15.10.2016. Dieser sieht die Fläche als öffentliche Verkehrsfläche ohne Widmungsbeschränkung vor, daher ist sie entsprechend in der Widmung zu ändern. Bislang war auch dieser Bereich nur als Rad- und Fußweg gewidmet.

Optisch wird der uneingeschränkt gewidmete Bereich vom Rad- und Fußweg durch Begrenzungspfähle  abgeteilt.

 

 

Die Widmungsänderung wird mit dem Tag der Bekanntmachung wirksam.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der „Poggenpatt“, eingetragen im Straßenbestandsverzeichnis von Bramsche unter der Nummer 72, und bestehend aus Teilen der Flurstücke 95/9 der Flur 3, 1/19, 5 und 3 der Flur 13 und 4/67 der Flur 2, alle Gemarkung Bramsche, wird gemäß § 6 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) an seinem östlichen Ende über eine Länge von ca. 32 Metern und eine Fläche von ca. 450m² im Bereich des Flurstücks 4/67 der Flur 2, Gemarkung Bramsche  dem öffentlichen Verkehr uneingeschränkt gewidmet. Der anliegende Plan ist Bestandteil des Beschlusses.