Betreff
Erlass einer Veränderungssperre für Teilflächen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 144 "Südöstlich der Westerkappelner Straße"
- Bezugsvorlagen WP 06-11/463 und WP 11-16/080
Vorlage
WP 11-16/992
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

 

Die Stadt Bramsche bearbeitet seit einigen Jahren die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 144 „Südöstlich der Westerkappelner Straße“. Der Bebauungsplan liegt zurzeit öffentlich aus. Es ist davon auszugehen, dass sich im laufenden Planungsverfahren Änderungen bei einem Gewerbebetrieb innerhalb des Geltungsbereiches des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes ergeben werden. Zum jetzigen Zeitpunkt steht noch nicht fest, ob bzw. in welcher Form eine gewerbliche Nutzung ggfs. fortgeführt wird. Zur Unterstützung der Planungsziele der Stadt, die seit Beginn der Planungen eine Verbesserung der vorhandenen Gemengelage anstreben, ist der Erlass einer Veränderungssperre für Teilflächen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes sinnvoll. Es ist rechtlich zulässig, eine Veränderungssperre sowohl über den gesamten Geltungsbereich eines in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes, als auch über Teilflächen zu erlassen.

 

Die Verwaltung schlägt vor, den östlichen Planbereich, der gewerblich geprägt ist, mit einer Veränderungssperre zu überziehen. Der Entwurf der Satzung sowie der vorgeschlagene Geltungsbereich sind der beigefügten Anlage zu entnehmen.


Beschlussvorschlag:

 

Die Veränderungssperre für Teilflächen des Geltungsbereichs des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 144 „Südöstlich der Westerkappelner Straße“ wird als Satzung beschlossen.

 

Die als Anlage beigefügte Satzung sowie die zeichnerische Darstellung des Geltungsbereiches sind Bestandteil dieses Beschlusses.