Betreff
16. Flächennutzungsplanänderung - Ortsteil Achmer
- Feststellungsbeschluss
- Bezugsvorlage Nr. WP 06-11/54 u. WP 11-16/578
Vorlage
WP 11-16/985
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

 

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Bramsche hat bereits in seiner Sitzung am 01.03.2007 die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes gemeinsam mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 128 „Stiftung Hof Hasemann“ beschlossen. Die Aufstellungsbeschlüsse wurden am 03.04.2007 ortsüblich bekannt gemacht. Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit einschl. einer Unterrichtung über die allgemeinen  Ziele und Zwecke der Planung fand bereits in der Zeit vom 11.04.2007 bis einschl. 25.04.2007 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gem. § 4 Abs. 1 BauGB unterrichtet und in der Zeit vom 09.09.2013 bis einschl. 16.10.2013 zur Äußerung insbesondere auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgefordert. Die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte zusammen mit der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange in der Zeit vom 23.09.2014 bis einschl. 23.10.2014.

 

Durch den vorliegenden Bebauungsplan sollen die Flächen der Stiftung Hof Hasemann entsprechend der angestrebten Nutzung und Zielvorstellungen (Leitbild „Umwelt-, Natur u. Denkmalschutz“) planungsrechtlich gesichert werden. Dementsprechend wird das Plangebiet überwiegend als Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft ausgewiesen. Der auf den Flächen der Stiftung Hof Hasemann entstandene Kompensationsflächenpool dient dabei u.a. auch zum Ausgleich von Eingriffen in den Naturhaushalt, die im Rahmen kommunaler Planungen der Stadt Bramsche entstanden sind. Hierzu werden die für die Stadt Bramsche vorgesehenen Flurstücke konkret benannt und eine eindeutige Zuordnung von Ausgleichsmaßnahmen zu bauleitplanerisch vorbereiteten Eingriffen ermöglicht.

 

Mit der Ausweisung der denkmalgeschützten Hofanlage der Stiftung Hof Hasemann als Sondergebiet „Verwaltungseinrichtungen der Stiftung Hof Hasemann“ wird hier ausschließlich die Erhaltung der historischen Hofanlage sichergestellt. Neue bauliche Anlagen sind nicht vorgesehen.

 

Das vorliegende Abwägungsmaterial ergibt sich aus den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange. Private Stellungnahmen sind während des Bauleitplanverfahrens nicht eingegangen.

 

Nach Prüfung und Würdigung des Abwägungsmaterials wird empfohlen, die 16. Flächennutzungsplanänderung in der vorliegenden Fassung einschl. der Begründung und dem Umweltbericht zu beschließen.


Beschlussvorschlag:

 

Die im Rahmen des Planverfahrens vorgebrachten und – soweit abwägungsbeachtlich – in der beigefügten Anlage aufgelisteten Anregungen und Hinweise werden zur Kenntnis genommen und jeweils entsprechend der Spalte „Abwägung / Beschluss-Empfehlung“ beschieden. Die in der Anlage aufgeführten Stellungnahmen sind Bestandteil des Feststellungsbeschlusses.

 

Das gemeindliche Aufstellungsverfahren zur 16. Flächennutzungsplanänderung im Ortsteil Achmer wird hiermit durch den Feststellungsbeschluss abgeschlossen.