Betreff
Übertragung der Aufgabe der Breitbandförderung auf den Landkreis Osnabrück
Vorlage
WP 11-16/983
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

 

Der Landkreis Osnabrück bzw. die TELKOS GmbH führt in Abstimmung und im gemeinsamen Interesse mit den einzelnen Städten und Gemeinden  ein europaweites Ausschreibungsverfahren mit dem Ziel der Errichtung einer passiven Glasfaserinfrastruktur gemäß der vorbenannten öffentlich-rechtlichen Vereinbarung und der anschließenden Verpachtung an einen Provider (Betreiber) durch. Dabei wird der Landkreis bzw. die TELKOS GmbH Eigentümer/in der passiven Glasfaserinfrastruktur.

 

Zuvor wurde mittels Durchführung einer sogenannten Markterkundung eine Unterversorgung der betroffenen Gebiete sowie ein Marktversagen ermittelt. Ein Marktversagen liegt in diesem Zusammenhang dann vor, wenn kein Telekommunikationsanbieter in den jeweiligen Gebieten in den nächsten drei Jahren einen eigenwirtschaftlichen Breitbandausbau plant. Hintergrund sind die regelmäßig sehr hohen Investitionskosten für die erforderlichen Tiefbauarbeiten zur Verlegung entsprechender Glasfasernetze. Aus diesem Grund ist die Versorgung derart unterversorgter Regionen, in denen ein Marktversagen herrscht, nur mit Hilfe kommunaler Förderung möglich.

Landkreis Osnabrück und TELKOS haben hierzu bereits eine Förderung aus dem Bundesförderprogramm für den Breitbandausbau vom 22. Oktober 2015 beantragt. Voraussetzung für eine Förderung des Landkreises Osnabrück bzw. der TELKOS ist hier allerdings, dass die Aufgabe der Breitbandförderung auf die Landkreisebene übertragen wird.

Aus der Übertragung der Aufgabe und dem Abschluss der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung entsteht die Pflicht zur Beteiligung an den Kosten gem. § 4 Ziffer 1 der Vereinbarung: Die von den  Städten und Gemeinden zu zahlenden Beträge werden zu 50% nach den Einwohnerzahlen und zu 50% nach den zurechenbaren Kosten für das Breitbandprojekt nach § 4 Ziffer 1 auf die Gemeinden/Städte bemessen. Die Gemeinden/Städte zahlen jedoch maximal die auf sie entfallenden zurechenbaren Kosten zzgl. eines Solidarbeitrags in Höhe von 1 € je Einwohner. Wenn sich eine Differenz zu der Kostentragung nach Satz 1 ergibt, übernimmt diese Differenz der Landkreis. In Abstimmung mit den Gemeinden/Städten wird einvernehmlich bestimmt, ob diese Zahlungen als einmalige Zahlung oder in mehreren Teilbeträgen geleistet werden.

Die TELKOS wird in der Stadt Bramsche gem. der beigefügten Ausbauplanung 26 derzeit noch unerschlossene Kabelverzweiger ausbauen.  Die  für den Ausbau in Bramsche anfallenden Gesamtkosten und der von der Stadt zu tragende Anteil davon sind der anliegenden Kostenübersicht zu entnehmen.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt, die Aufgabe der kommunalen Breitbandförderung in den als unterversorgt geltenden Gebieten auf den Landkreis Osnabrück zu übertragen. Hierzu wird  der Bürgermeister ermächtigt, die der Beschlussvorlage beigefügte öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der  Stadt Bramsche und dem Landkreis Osnabrück zu schließen.  Aus der Übertragung der Aufgabe und dem Abschluss der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung ergibt sich auch die Pflicht, anteilig Kosten gem. § 4 Ziffer 1 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zu tragen. Die Stadt verpflichtet sich, die notwendigen haushaltsrechtlichen Voraussetzungen zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu schaffen.