Betreff
Bereitstellung von Haushaltsmitteln für das Sanierungsgebiet "Bahnhofsumfeld" im Rahmen des Förderprogramms "Stadtumbau West"
Vorlage
WP 11-16/957
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

 

Durch Veröffentlichung des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung ist die Stadt Bramsche informiert worden, dass dem Antrag der Stadt auf Aufnahme des Bahnhofsumfeldes in das Sanierungsprogramm „Stadtumbau West“ entsprochen wurde. Der Bund und das Land Niedersachsen stellen für das Haushaltsjahr 2016 eine Summe von 533.000 € zur Verfügung. Die finanziellen Aufwendungen der Stadtsanierung werden anteilig von Bund, Land und begünstigter Kommune getragen. Dies bedeutet, dass die Stadt ein Drittel der o.g. Summe gegenfinanzieren muss, um die anteilige Finanzierung für das Haushaltsjahr 2016 sicherzustellen. Der Stadtanteil für das Jahr 2016 beträgt 266.500 €.

 

Die Verwaltung schlägt vor, die erforderlichen Mittel unter dem Produkt 51102 zur Verfügung zu stellen. Hier ist unter Pos. 19 die entsprechende Zuwendung des Bundes und des Landes Niedersachsen in Höhe von 533.000 € zu buchen, unter Pos. 28 ein Zuschuss an Treuhandvermögen in Höhe von 799.500 €. Diese Summe setzt sich zusammen aus der Zuwendung des Bundes und des Landes Niedersachsen sowie des Drittelanteiles in Höhe von 266.500 € der Stadt Bramsche.

 

Die Empfehlung der Verwaltung, die vorstehend genannten Mittel noch in den Haushalt für das Jahr 2016 aufzunehmen ist dadurch begründet, dass das städtebauliche Förderprogramm „Stadtumbau West“, in das die Stadt Bramsche mit dem Bahnhofsumfeld aufgenommen wurde, zeitlich befristet wird. Die Stadt wird lediglich über einen Zeitraum von ca. 10 Jahren entsprechende Mittel des Bundes und des Landes Niedersachsen erhalten können. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, bereits in diesem Jahr vorbereitende Maßnahmen durchzuführen.

 

Die Verwaltung beabsichtigt, zeitnah eine europaweite Ausschreibung zur Auswahl eines Sanierungsträgers durchzuführen. Des Weiteren ist eine Sanierungssatzung zu erarbeiten und das zukünftige Sanierungsgebiet ist exakt abzugrenzen. Leider liegt der Stadt der schriftliche Förderbescheid des Landes Niedersachsen noch nicht vor, sodass der Stadt bisher nicht bekannt ist, ob seitens des Landes irgendwelche Anmerkungen zur Gebietsabgrenzung auf Grundlage der vorbereitenden Untersuchungen gemacht wurden. Auf Grund der Tatsache, dass die Abgrenzung des Sanierungsgebietes von einigen betroffenen Anliegern kritisch hinterfragt wurde, wird die Verwaltung die tatsächliche Abgrenzung des vorzuschlagenden Sanierungsgebietes mit dem Planungsbüro intensiv diskutieren und vorab mit der Politik erörtern. Erforderlichenfalls wird auch mit einzelnen Bürgern nochmals das Gespräch gesucht.

 

Die Verwaltung empfiehlt, die Aufnahme von Sanierungsmitteln für das Sanierungsgebiet „Bahnhofsumfeld“. Ein aktualisiertes Produktblatt ist zum besseren Verständnis dieser Vorlage beigefügt.


Beschlussvorschlag:

 

Unter dem Produkt 51102 – Stadtsanierung wird die Zuwendung des Bundes und des Landes Niedersachsen in Höhe von 533.000 € zur Verfügung gestellt sowie ein Zuschuss an das Treuhandvermögen in Höhe von 799.500 €. Der Zuschuss an das Treuhandvermögen enthält den städtischen Eigenanteil in Höhe von 266.500 €.