Betreff
Einziehung eines Weges im Ortsteil Epe - Eper Kirchweg
Vorlage
WP 11-16/921/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Sachverhalt / Begründung:

 

Der o.g. Weg wurde am 16.12.1968 im Rahmen der Aufstellung des Straßenbestandsverzeichnisses (Epe Nr. 31) dem öffentlichen Verkehr zunächst uneingeschränkt gewidmet und als Außenbereichsstraße eingestuft. Lt. Ratsbeschluss vom 10.03.1983 wurde für die nun zur Einziehung vorgesehene Teilstrecke eine Widmungsbeschränkung ausgesprochen. Seit dem 01.04.1983 ist dieser Teilbereich nur noch für Fußgänger und Radfahrer zugelassen.

 

Seit der Erweiterung des Hasesees zum Naherholungsgebiet mit dem zwischenzeitlich ebenfalls als Fuß- und Radweg gewidmeten Rundweg ist der Eper Kirchweg teilweise nicht mehr vorhanden oder zugänglich. Der noch vorhandene vordere Teil (Allee) ist zwar noch als Spazierweg nutzbar, die Wegefläche zwischen den links und rechts stehenden Bäumen ist jedoch von den Baumwurzeln stark aufgebrochen und schadhaft.

Da der neue Rundweg nur wenige Meter entfernt verläuft, erscheint es nicht mehr sinnvoll, die Widmung für den schadhaften Weg aufrecht zu erhalten, da diese auch die Pflege und Instandhaltung und die Gewährleistung der Verkehrssicherung durch die Stadt Bramsche beinhaltet. Durch die Einziehung entfällt die rechtliche Zweckbestimmung des Wegeteilstückes als öffentlicher Verkehrsweg und die damit verbundene Verkehrssicherungspflicht. Die vorhandenen Bäume bleiben weiterhin erhalten, auch die schadhafte Wegefläche wird nach der Einziehung nicht entfernt. Das Betreten dieser Fläche jedoch ist zukünftig nur noch auf eigene Gefahr zugelassen, was durch entsprechende Beschilderung kenntlich gemacht wird.

 

Die Bedenken des Ortsrates Epe, der der Ursprungsvorlage Nr. WP 11-16/921 nicht zugestimmt hat, sind dadurch in Absprache mit dem Ortsbürgermeister ausgeräumt. Der Ortsrat Epe erhält diese neue ergänzende Vorlage in der nächsten Sitzung nachrichtlich zur Kenntnis.

 

Die Teilstrecke entlang des Hofes von Frau Sandra Diedrichsen ist nicht mehr als Wegefläche vorhanden, Frau Diedrichsen möchte diese und weitere Flächen von der Stadt Bramsche erwerben.

 

Die Einziehung einer Straße oder Wegefläche oder eines Teilbereiches derselben soll nach § 8 des niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) erfolgen, wenn sie keine Verkehrsbedeutung mehr hat, oder überwiegende Gründe des öffentlichen Wohls für ihre Beseitigung vorliegen. Diese Voraussetzungen sind hier erfüllt.

 

Die einzuziehende Fläche wird in der Anlage kenntlich gemacht. Die Absichtserklärung zur Einziehung laut Vorlage WP 11-16/767 wurde vom Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 15.10.2015 beschlossen. Sie wurde am 03.11.2015 in den Bramscher Nachrichten öffentlich bekannt gemacht.

 

Bis zum heutigen Tage sind keine Bedenken oder Einwände in dieser Angelegenheit eingegangen, so dass hiermit das Einziehungsverfahren abgeschlossen werden kann.

 

Die Einziehung wird wirksam mit dem Zeitpunkt, in dem die Fläche dem öffentlichen Verkehr tatsächlich entzogen wird, spätestens jedoch mit dem Tage der Bekanntmachung.


Beschlussvorschlag:

 

  1. Der „Eper Kirchweg“, bestehend aus den Flurstücken 29 und 27 der Flur 22 in der Gemarkung Epe, eingetragen im Wegebestandsverzeichnis von Epe unter der lfd. Nr. 31, wird vom südlichen Einmündungsbereich des Hasesee-Rundweges, eingetragen im Wegebestandsverzeichnis von Bramsche unter der lfd. Nr. 243, bis zum südwestlichen Grenzpunkt des Flurstücks 27 der Flur 22 in der Gemarkung Epe eingezogen. Die Gesamtlänge der Einziehungsstrecke beträgt 445 Meter. Der anliegende Plan ist Bestandteil des Beschlusses.
  2. Zur Wegefläche entlang der Allee wird klargestellt, dass durch die Einziehung lediglich die rechtliche Zweckbestimmung des Wegeteilstücks als öffentlicher Verkehrsweg und die damit verbundene Verkehrssicherungspflicht entfällt. Die vorhandenen Bäume bleiben weiterhin erhalten, das Betreten der noch vorhandenen schadhaften Wegefläche ist auf eigene Gefahr weiterhin möglich.