Betreff
Bebauungsplan Nr. 159 "Stapelberger Weg", mit örtlichen Bauvorschriften
- Satzungsbeschluss gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB)
- Bezugsvorlage Nr. WP 11-16/528 und WP 11-16/848
Vorlage
WP 11-16/948
Aktenzeichen
61-26-159
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

 

Im Rahmen der Beschluss-Vorlage Nr. WP 11-16/528 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt in öffentlicher Sitzung am 20.03.2014 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 159 „Stapelberger Weg“ beschlossen. Parallel zum Aufstellungsverfahren des vorstehend genannten Bebauungsplanes erfolgte die 32. Änderung des Flächennutzungsplanes. Gegenstand der Planung ist die Ausweisung von zusätzlichen Wohnbauflächen und die städtebauliche Absicherung der vorhandenen bestehenden Bebauung im Bereich der „Lindenstraße“ und „Zur Stiege“.

 

Die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3, Abs. 1 BauGB wurde in der Zeit vom 11.05.2015 bis einschl. 12.06.2015 durchgeführt. Am 07.05.2015 fand außerdem eine Informations- und Erörterungsversammlung im Rathaus der Stadt Bramsche statt.

 

Mit Schreiben vom 11.05.2015 und email vom 12.05.2015 wurde den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4, Abs. 1 BauGB Gelegenheit gegeben, sich spätestens bis zum 12. Juni 2014 zu dem Planentwurf und der Begründung, insbesondere im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung, zu äußern.

 

Mit der Beschluss-Vorlage Nr. WP 11-16/848 hat der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 10.12.2015 die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 150 „Stapelberger Weg“ einschließlich Begründung und Umweltbericht gemäß § 3, Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4, Abs. 2 BauGB beschlossen.

 

Nach Veröffentlichung in den „Bramscher Nachrichten“ und durch Aushang im Rathaus am 23.01.2016 und E-Mail vom 26.01.2016 wurde den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange die Gelegenheit gegeben, sich bis spätestens zum 01.03.2016 zum Planentwurf und der Begründung und Umweltbericht zu äußern. Das vorliegende Abwägungsmaterial ergibt sich aus den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und privaten Anregungen.

 

Nach Prüfung und Würdigung des Abwägungsmaterials wird empfohlen, die 32. Flächennutzungsplanänderung in der vorliegenden Fassung, einschließlich der Begründung und des Umweltberichts, zu beschließen.


Beschlussvorschlag:

 

1.    Die im Rahmen des Planverfahrens vorgebrachten und soweit abwägungsbeachtlich – in der beigefügten Anlage aufgelisteten Anregungen und Hinweise werden zur Kenntnis genommen und jeweils entsprechend der Spalte „Abwägung / Beschlussempfehlung beschieden. Die in der Anlage aufgeführten Stellungnahmen sind Bestandteil des Satzungsbeschlusses.

2.    Der Bebauungsplan Nr. 159 „Stapelberger Weg“, mit örtlichen Bauvorschriften, wird gemäß § 10 BauGB in der vorliegenden Fassung als Satzung beschlossen, zudem die beigefügte Begründung einschließlich Umweltbericht.