Betreff
32. Flächennutzungsplanänderung - Ortsteil Hesepe
- Feststellungsbeschluss -
Bezugsvorlage WP 11-16/527 und WP 11-16/847
Vorlage
WP 11-16/947
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

 

Mit der 32. Änderung des Flächennutzungsplanes schafft die Stadt Bramsche am Rande des Stadtzentrums eine Wohnbaufläche in einer Größenordnung von ca. 9,5 Hektar. Die 32. Flächennutzungsplanänderung schafft die Grundlage für eine weitere Wohnbebauung in unmittelbarer Nähe zum Stadtzentrum und sichert gleichzeitig den sich entwickelnden Bestand im südlichen und westlichen Bereich ab. Im südlichen Bereich wurde die Festsetzung eines Mischgebietes aus dem bestehenden Bebauungsplan Nr. 33 „Zur Stiege“, in einer Tiefe von ca. 28 m beibehalten.

 

Parallel zur Flächennutzungsplanänderung wurde der Bebauungsplan 159 „Stapelberger Weg“ mit örtlichen Bauvorschriften aufgestellt. Mit der Beschluss-Vorlage Nr. WP 11-16/527 hat der Stadtentwicklungsausschuss am 20.03.2014 die Aufstellung zur 32. Flächennutzungsplanänderung – Ortsrat Hesepe gemäß § 3, Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 25.04.2015 durch Veröffentlichung in den „Bramscher Nachrichten“ und durch Aushang am Rathaus der Stadt Bramsche bekannt gemacht.

 

Die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3, Abs. 1 BauGB wurde in der Zeit vom 11.05.2015 bis einschl. 12.06.2015 durchgeführt. Am 07.05.2015 fand außerdem eine Informations- und Erörterungsversammlung im Rathaus der Stadt Bramsche statt.

 

Mit Schreiben vom 11.05.2015 und Email vom 12.05.2015 wurde den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4, Abs. 1 BauGB Gelegenheit gegeben, sich spätestens bis zum 12. Juni 2016 zu dem Planentwurf und der Begründung, insbesondere im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung, zu äußern.

 

Mit der Beschluss-Vorlage Nr. WP 11-16/847 hat der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 10.12.2015 die öffentliche Auslegung der 32. Flächennutzungsplanänderung – Ortsteil Hesepe einschließlich Begründung und Umweltbericht gemäß § 3, Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4, Abs. 2 BauGB beschlossen.

 

Nach Veröffentlichung in den „Bramscher Nachrichten“ und durch Aushang im Rathaus am 23.01.2016 und E-Mail vom 26.01.2016 wurde den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange die Gelegenheit gegeben, sich bis spätestens zum 01.03.2016 zum Planentwurf und der Begründung und Umweltbericht zu äußern. Das vorliegende Abwägungsmaterial ergibt sich aus den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange.

 

Nach Prüfung und Würdigung des Abwägungsmaterials wird empfohlen, die 32. Flächennutzungsplanänderung in der vorliegenden Fassung, einschließlich der Begründung und des Umweltberichts, zu beschließen.


Beschlussvorschlag:

 

1.    Die im Rahmen des Planverfahrens vorgebrachten und in der beigefügten Anlage aufgelisteten Anregungen und Hinweise werden zur Kenntnis genommen und jeweils entsprechend der Spalte „Abwägung / Beschlussempfehlung“ beschieden. Die in der Anlage aufgeführten Stellungnahmen sind Bestandteil des Feststellungsbeschlusses.

2.    Das gemeindliche Aufstellungsverfahren zur 32. Flächennutzungsplanänderung – Ortsteil Hesepe mit Begründung und Umweltbericht wird hiermit durch den Feststellungsbeschluss abgeschlossen.