Betreff
Absichtserklärung zur Einziehung eines Teilbereiches einer Straße im Ortsteil Bramsche - "Alte Engterstraße"
Vorlage
WP 11-16/939
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

 

Das Möbelhaus Hardeck hat durch formlosen Antrag vom 29.12.2015 signalisiert, ihr Möbelhaus durch Überbauung eines Teilbereiches der Verkehrsfläche „Alte Engterstraße“ zeitnah erweitern zu wollen.

 

Baurechtlich wurden die Voraussetzungen für die Verwirklichung einer solchen Maßnahme schon vor einigen Jahren – damals noch aufgrund entsprechender Planungen der Firma Möbel Staas – durch die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 75 „Struwen Eck“, in Kraft getreten am 31.03.2009, geschaffen. 

 

Für die Umsetzung dieser Maßnahmen ist es notwendig, die in der Anlage kenntlich gemachte Straßenfläche zu entwidmen, dem öffentlichen Verkehr ganz zu entziehen, da der vorgenannte Straßenabschnitt aufgrund der Änderung des Bebauungsplanes Nr. 75 keine Verkehrsbedeutung mehr hat. Darüber hinaus ist es erforderlich, dass die Firma Hardeck die entsprechende Straßenfläche käuflich erwirbt.

 

Die Einziehung einer Straße oder Wegefläche oder eines Teilbereiches derselben soll nach § 8 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) erfolgen, wenn sie keine Verkehrsbedeutung mehr hat, oder überwiegende Gründe des öffentlichen Wohls für ihre Beseitigung vorliegen. Diese Voraussetzungen sind hier erfüllt.  

 

Die Abstufung dieses Teilbereiches der  Verkehrsfläche „Alte Engterstraße“ zur Gemeindestraße erfolgte durch Verfügung des Ministers für Wirtschaft und Verkehr vom 13.01.1983. Die Zuständigkeit für die Einziehung durch die Stadt Bramsche als Baulastträger ist somit gegeben.

 

Sollte die Absicht zur Einziehung  erklärt werden, so ist sie mindestens 3 Monate vor der eigentlichen Einziehung ortsüblich bekannt zu machen (Veröffentlichung in den Bramscher Nachrichten), um jedem der sich von der beabsichtigten Einziehung betroffen oder gar beeinträchtigt fühlt, Gelegenheit zur Einwendung zu geben.

 

Nach der o.g. Mindestfrist sind weitere Beschlüsse derselben Gremien nötig, um das Einziehungsverfahren abzuschließen. Auch dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Die Einziehung wird wirksam mit dem Zeitpunkt, in dem die Fläche dem öffentlichen Verkehr tatsächlich entzogen wird, spätestens jedoch mit dem Tage der Bekanntmachung.

 

In dieser Sache wurde bereits sowohl am 25.01.2016 durch den Ortsrat Bramsche, als auch am 27.01.2016 durch den Verwaltungsausschuss der Stadt Bramsche beraten und beschlossen.

Es gab jedoch Unklarheiten im Beschlusstext und einen Fehler in der Veröffentlichung, so dass eine erneute Beschlussfassung durch die o.g. Gremien und eine korrigierte Veröffentlichung im Anschluss daran notwendig geworden ist, um Verfahrenssicherheit für den weiteren Ablauf des Einziehungsverfahrens zu erlangen.  Im Zuge dessen ist der  Beschluss des Verwaltungsausschusses (Vorlage WP 11-16/885) der Stadt Bramsche vom 27.01.2016 aufzuheben. 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Ein Teilbereich der unter Nr. 189 (1) im Straßenbestandsverzeichnis von Bramsche eingetragenen  Straßenverkehrsfläche „Alte Engterstraße“, bestehend aus dem Flurstück Nr. 68/3 der Flur 2, Gemarkung Bramsche, soll gemäß § 8 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) nach 62 Metern von seinem westlichen Anfangspunkt aus gesehen über eine Strecke von 162 Metern der nach Osten weiter verlaufenden Straßenfläche eingezogen werden. Der anliegende Plan ist Bestandteil des Beschlusses. Der Beschluss des Verwaltungsausschusses der Stadt Bramsche vom 27.01.2016 wird hiermit aufgehoben.